TOCHTER VERGEWALTIGT – 7 JAHRE HAFT – FESTNAHME NOCH IM GERICHT

Landgericht Essen: Der Angeklagte (Mitte) neben einer Dolmetscherin daneben Pflichtverteidiger RA Salewski (re.). Links Wahlverteidigerin Rain Kusztelak und RA Kavak. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Ein 45-jähriger aus Hattingen wurde heute (12. Juli 2023) wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Tochter, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. RuhrkanalNEWS berichtete bereits über das Verfahren.

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Mit der Verkündung des Urteils gingen drei Verhandlungstage im Landgericht zu Ende, die es in sich hatten. Wortgefechte zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Verteidigern, Befangenheitsanträge gegen die Strafkammer, Zurechtweisungen des Richters an die Rechtsanwälte kommen auch für langjährige Gerichtsreporter nicht so oft vor.

Dem Angeklagten wurde alles im Gericht Gesprochene durch eine Simultan-Dolmetscherin übersetzt. Er schwieg die ganze Zeit und machte nicht einmal Angaben zu seiner Person. Der Hattinger wurde durch zwei Wahlverteidiger und durch einen Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen, vertreten.

Über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus

„Wir sind davon überzeugt, dass sie ihre im Tatzeitraum minderjährige Tochter über einen längeren Zeitraum mehrfach geschlagen, sexuell missbraucht und vergewaltigt haben, sagte der Vorsitzende Richter Uhlenbrock in seiner mündlichen Urteilsbegründung dem Angeklagten zugewandt. Dieser soll die Abwehrhaltung seiner Tochter durch Festhalten ihrer Hände unterbunden, sie gedemütigt, vergewaltigt und auch mit dem Tode bedroht haben, sofern sie irgendjemand davon erzählen würde.

Die Familienverhältnisse des Angeklagten kann man als „besonders“ bezeichnen, jahrelang hatte er zu seiner Tochter keinen Kontakt, dann wiederum zog diese nach wechselnden Wohnorten bei ihrem Vater ein, um sich dort geborgen zu fühlen. Aus ihrem Wunsch nach Geborgenheit und Verständnis soll dann bei ihrem Vater ein trauriges Martyrium mit Vergewaltigung, Schlägen und Bedrohungen für die junge Frau entstanden sein.

Mit der heutigen Verkündung des Strafmaßes von sieben Jahren und sechs Monaten gingen die Richterinnen und Richter der V. Großen Strafkammer noch über das beantragte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf sieben Jahre Freiheitsstrafe plädierte hatte.

Die drei Verteidiger des 45-jährigen aus Hattingen hatten Freispruch beantragt, da sie an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Tochter des Angeklagten Zweifel hatten. Diese Zweifel sah das Gericht nicht, begründete dieses an zahlreichen Details und verneinte auch etwaige Belastungstendenzen der jungen Frau gegenüber ihrem Vater (dem Angeklagten).

Hattinger noch im Gerichtssaal verhaftet

„Selbst als die Tochter des Angeklagten am Tage nach einer Vergewaltigung diesen abends zur Rede stellte, kam es zu einem weiteren sexuellen Übergriff und zu einer Verhöhnung der jungen Frau durch den Angeklagten“, so der Vorsitzende Richter.

„Das mag ihren persönlichen Werten nicht entsprechen, aber wir leben hier in Deutschland mitten in Europa und wenn ihre Tochter mit 17 Jahren einen Freund hat, ist das nicht strafbar“, sagte der Richter und ergänzte, „sie waren der Herr im Haus, da hat keiner etwas zu sagen, sie haben ihre Tochter als Objekt gesehen, geschlagen, sexuell erniedrigt und vergewaltigt.“

Da die Richterinnen und Richter der Großen Strafkammer aufgrund der Höhe des verkündeten Strafmaßes davon ausgingen, dass sich der Verurteilte vor Antritt der langjährigen Strafe in sein Heimatland absetzen könnte, betraten während der Urteilsbegründung plötzlich zwei Justizwachtmeister den Gerichtssaal.

Gegen das heutige Urteil ist noch das Rechtsmittel der Revision zulässig

Später verkündete Richter Uhlenbrock dem Hattinger den erlassenen Haftbefehl mit der Begründung, dass mit dessen Heimatland kein Auslieferungsverfahren mit Deutschland besteht. So klickten beim verurteilten Hattinger, nachdem die anwesenden Zuhörer den Gerichtssaal verlassen hatten, am Ende des heutigen Verhandlungstages die Handschellen und er wurde abgeführt.

Kommentar:

Während der Anhörung der jungen Frau wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da es dort um zahlreiche intime Details ging – vollkommen verständlich. Am Ende der Beweisaufnahme wurden auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, des Rechtsanwaltes der jungen Frau als Nebenkläger und der Verteidiger des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.

Als aber nach Verkündung des Strafmaßes der Vorsitzende Richter auch kleinste Details der schlimmen sexuellen Übergriffe, Vergewaltigungen, Bedrohungen und Verhöhnungen zu Lasten der Tochter des Angeklagten schilderte, fragte man sich, warum die Öffentlichkeit vorher bei den Plädoyers ausgeschlossen wurde.

Und dann hatte man doch noch übersehen, dass ein Zuhörer unbemerkt bei den Plädoyers im Gerichtssaal geblieben war. Daher wurde dann dieser Formfehler behoben, indem, anstatt das Urteil zu verkünden, auch wirklich alle Zuhörer den Raum nochmals verlassen mussten und die Plädoyers dann wiederholt wurden. Somit verzögerte sich die Verkündung des Urteils der V. Großen Strafkammer.   

Das geschilderte erlebte Martyrium der Tochter kann man nicht in Worte fassen, Details verbieten sich einfach zu schildern. Hoffentlich kann diese professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Zivilrechtliche Ansprüche waren nicht Gegenstand des aktuellen Strafverfahrens.