HATTINGER SOLL EIGENE TOCHTER VERGEWALTIGT HABEN

Das Landgericht in Essen. (Foto/Collage: Höffken)

Essen / Hattingen – Ein 45-jähriger aus Hattingen hat sich ab heute (26. Juni 2023) vor der V. Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, seine im Tatzeitraum 16 bis 17-jährige Tochter in mehreren Fällen vergewaltigt zu haben. Zusätzlich soll er sie geschlagen und bedroht haben. Außerdem wurden bei ihm mehrere Dateien kinderpornografisches Material gefunden. Drei Verhandlungstage hat die Jugendschutzkammer bis zur Urteilsfindung vorgesehen. Mit einem Urteil ist Mitte Juli zu rechnen. Die Verhandlungen sind öffentlich.

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Der Angeklagte (Mitte) neben einer Dolmetscherin daneben Pflichtverteidiger RA Salewski (re.). Links Wahlverteidigerin RAin Kusztelak und RA Kavak. (Foto: Höffken)

Dem Angeklagten, der seit 2019 in Hattingen wohnt, wurde vom Gericht eine Dolmetscherin zur Verfügung gestellt. Der 45-Jährige wird durch Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen und durch die beiden Wahlverteidiger Rechtsanwältin Kusztelak und Rechtsanwalt Kavak vertreten.

Staatsanwältin Simon verlas zu Beginn des ersten Verhandlungstages die umfangreiche Anklageschrift mit sieben Handlungen, die sich zwischen 2017 und 2021 ereignet haben sollen.

Vergewaltigung der eigenen Tochter

Die schwerwiegenden Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft beinhalten Vergewaltigungshandlungen des 45-jährigen aus Hattingen gegenüber seiner im Tatzeitraum 16 bis 17-jährigen Tochter und Körperverletzungsdelikte gegen diese.

Durch eine Trennung des Angeklagten mit dessen Ehefrau soll es mehrere Jahre keinen Kontakt zwischen Vater und Tochter gegeben haben. Als die Tochter 13 Jahre alt war, zog sie wieder bei ihrem Vater ein, der zu diesem Zeitpunkt noch in Süddeutschland wohnte.

Als die Tochter 16 war, soll es im Jahre 2017 zu ersten Vergewaltigungshandlungen durch ihren Vater gekommen sein, die sich dann noch wiederholt haben sollen. Auf die Aufzählung der verlesenen Details der angeklagten Vergewaltigungshandlungen wird aus Anstandsgründen verzichtet.

Gleichfalls wurde vorgetragen, dass der Angeklagte seine Tochter als Hure bezeichnet und damit gedroht habe, sofern sie etwas von den Taten erzählen würde, würden ihr und ihrer Mutter die Kehle durchtrennt.

Direkt zu Beginn des heutigen ersten Verhandlungstages erklärte Rechtsanwältin Kusztelak im Namen des Angeklagten, dass dieser weder Angaben zur Person noch zur Sache machen wird.

Daraufhin verlas der Vorsitzende Richter Uhlenbrock mehrere amtliche Dokumente, die Angaben zur Person und zur Familie des Angeklagten beinhalteten.

Da der Angeklagte gar keine Angaben machte, verlas der Vorsitzende der Großen Strafkammer dann detailliert die Entscheidungen des Amtsgerichtes Hattingen hinsichtlich Erlass eines Haftbefehls, die gerichtlichen Meldeauflagen nach Außervollzugsetzung des Haftbefehls und die Details der Protokolle aus den Durchsuchungshandlungen beim Arbeitgeber des Angeklagten und in seiner Wohnung in Hattingen.

Türe eingetreten – Kinderpornografische Bilddateien gefunden

Zwecks Durchsetzung der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten verschafften sich dabei die Polizeikräfte mit Gewalt Zugang zu der Wohnung. Das iphone des Angeklagten wurde beschlagnahmt und sämtliche Chats wurden mit einem Übersetzungtool von Interpol ausgewertet.

Vier Bild-Dateien mit kinderpornografischem Material wurden auf dem sichergestellten iphone gefunden.

„Es reicht jetzt“, sagte Richter Uhlenbrock zur Rechtsanwältin

Bemerkenswert und außergewöhnlich für den Berichterstatter waren dann „Wortgefechte“ zwischen dem Vorsitzenden Richter Uhlenbrock und Rechtsanwältin Kusztelak.

Die Entgegennahme eines Befangenheitsantrages der Anwälte gegen das Gericht wurde vom Vorsitzenden Richter vorerst abgelehnt. Richter Uhlenbrock untersagte dann noch Rechtsanwalt Kavak, der Protokollführerin der Jugendschutzkammer in einer kurzen Unterbrechung eine Frage zu stellen.

Weiterhin rügte der Vorsitzende Richter das verspätete Eintreten des Angeklagten und seiner Anwälte in den Sitzungssaal, nachdem bereits zur Fortsetzung der Hauptverhandlung aufgerufen worden war und ließ seine Beanstandung direkt von der Protokollführerin dokumentieren.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde dann über drei Stunden lang die Tochter des Angeklagten als Geschädigte zu den Vergewaltigungstaten, Körperverletzungsdelikten und Bedrohungen befragt.

Am 4. Juli 2023 wird die öffentliche Hauptverhandlung im Landgericht Essen fortgesetzt.

Bewahrheiten sich die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft, drohen dem Angeklagten mehrere Jahre Gefängnis, ggfs. auch die Überprüfung der Abschiebung oder Ausweisung in sein Heimatland.