BÖLLER UND RAKETEN NICHT IN DER ALTSTADT ZÜNDEN

Böllerverbot in der Altstadt

Hattingen – Der Startschuss für den Verkauf von Feuerwerkskörpern ist gefallen. Nur in der Altstadt dürfen eigentlich diese nicht mehr gezündet werden – das regelt das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz. Es verbietet Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. Auch Knaller und Raketen dürfen schon seit 2009 in Nähe von Fachwerk nicht gezündet werden. Doch niemand hält sich wirklich daran.

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Seit Oktober 2009 gibt es schon diese beschlossene Vorschrift, die besagt, „an Silvester keine Rakete in den engen Altstadtgassen oder auf dem Kirchplatz sowie auf dem Unter- und Obermarkt zu zünden“, betont der Fachbereich für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten in Hattingen. Der Grund für die schärfere Vorschrift sind Brände und die dadurch verursachten verheerenden Schäden in Deutschlands Altstadt-Städten in der Silvesternacht.

Schon in der Vergangenheit gab es ein Verbot fürs Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheime und ähnlichen Einrichtungen. Seit 2009 auch in der Altstadt. Damit ist auch im historischen Ortskern Blankenstein das Abbrennen von Raketen und Böllern untersagt. Wer dagegen verstößt, wird mit saftigen Bußgeldern, bis zu 50.000 Euro, bestraft.

Kontrollpatrouillen will die Stadt in der Silvesternacht jedoch nicht losschicken: „Wir appellieren an die Vernunft der Bürger und denken, dass das auch ankommt”, so der Fachbereich.

Die Feuerwehr rät:

– Feuerwerkskörper sollten nicht in entzündlichen Behältern aufbewahrt werden

– Raketen nur im Freien und auf einer feuerfesten Unterlage entzünden

– Brennbare Materialien außer Reichweite bringen

– Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.

– Sollte es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Entzündungen kommen: Wassereimer bereit halten. Wenn das nicht reicht: Feuerwehr alarmieren: 112.