ÜBERFALLOPFER BESCHULDIGT FALSCHE PERSONEN

Amtsgericht Hattingen: Sitzordnung im großen Sitzungssaal. (Foto: Höffken)

Hattingen – Vor dem Hattinger Schöffengericht hatte sich heute ein 32-Jähriger wegen Raubes zu verantworten. Es war wortwörtlich ein „kurzer Prozess“, denn nach weniger als einer Stunde endete dieser mit einem Freispruch für den Angeklagten.

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Das Überfallopfer, ein 22-Jähriger, wurde Ende April 2021 in einem Hattinger Park überfallen, zu Boden gerissen, getreten und dabei verletzt. Aufgrund seiner früheren Aussagen richteten sich die umfangreichen Ermittlungen der Polizei gegen 5 Personen, die mit dem Überfallenen bekannt waren. Durch einen längeren Auslandsaufenthalt einer der Personen wurde das letzte der insgesamt mehreren Verfahren erst heute verhandelt.

Reuemütig gestand dann das Überfallopfer am heutigen Tage, dass er die Vorwürfe gegen die von ihm genannten 5 Personen erfunden habe. In Wirklichkeit sei er von anderen Personen überfallen worden, die seiner Ansicht nach einer „Betäubungsmittelszene“ aus Bochum angehören, mit denen er finanzielle Meinungsverschiedenheiten gehabt haben will. Erstaunlich für Staatsanwalt Bode und Richter Kimmeskamp war dann zu erfahren, dass ein Strafverfahren gegen den Überfallenen selbst angeblich gestern von einem Essener Richter eingestellt worden sein soll.

Dieses erstaunte den Staatsanwalt, weil der Überfallene bewusst zu Unrecht Personen eines erheblichen Verbrechens beschuldigt habe. Da aber der Überfallene bestätigte, dass der heutige Angeklagte ihn nicht überfallen habe, wurde dieser nach einem Plädoyer von Staatsanwalt Bode und Strafverteidiger Dr. Hanisch von Richter Kimmeskamp auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.