AB HEUTE NEUE CORONA-SCHUTZVERORDNUNG

Die Schutzverordnung des Landes NRW (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Hattingen/Nordrhein-Westfalen- Ab heute (1. Dezember 2020) gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Sie ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 gültig. Doch vieles spricht dafür, dass sie über diesen Zeitpunkt hinaus in wesentlichen Teilen verlänger wird. So äußerten sich jedenfalls hochrangige Mitglieder der Landesregierung bis hin zu Ministerpräsident Armin Laschet. Auch Vertretern der DEHOGA wurde das so signalisiert, was für die Beschäftigten der Branche immerhin eine gewisse Planungssicherheit bietet, um etwas positives in dem ganzen Corona-Schlamassel zu finden.

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Die Landesregierung hat angekündigt, die Einhaltung der geltenden Corona-Schutzverordnung streng kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden zu lassen. Aktuell ist außerdem im Gespräch, beispielsweise die Skilifte in den Winterberger Höhenlagen bei Schneefall sperren zu lassen, um keine Ischgl-Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen zu bekommen.

Für die Weihnachtsfeiertage und rund um Silvester hat die Landesregierung ebenfalls schon Regelungen erlassen, die den privaten Bereich betreffen. So heißt es dort, dass „im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 beim Zusammen-treffen im engsten Familien-oder Freundeskreismit höchstens insgesamt zehn Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Per-sonenzahl nicht mitgezählt werden“ zusammenkommen dürfen.

Die Corona-Schutzverordnung im vollen Wortlaut können Sie hier herunterladen.