42-JÄHRIGER NACKT IN DER FUSSGÄNGERZONE

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 42-jähriger aus Essen hatte sich heute (30. Januar 2023) vor dem Strafrichter des hiesigen Amtsgerichtes wegen Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und exhibitionistischer Handlungen zu verantworten. Zu Beginn der Hauptverhandlung war nicht ganz klar, ob der Angeklagte als Mann, als Frau oder divers angeredet werden wollte. Der Angeklagte sprach dann jeweils von sich „in der dritten Person“, teilte dem Richter allerdings auch schon einen anderen Vornamen mit.

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Das angeklagte Geschehen ereignete sich in der Mittagszeit am Samstag, 30. April 2022, in der Fußläufigkeit der Hattinger Innenstadt.

Eine junge Polizeibeamtin brachte es auf den Punkt als sie sagte, „So etwas hatte ich bis dahin noch nicht erlebt“. Von Passanten war die Polizei an diesem Samstagmittag zu einer augenscheinlich verwirrten Person in der Fußgängerzone gerufen worden.

Als die beiden jungen Polizeibeamtinnen in der Großen Weilstraße auf den 41-jährigen Essener trafen, lag dieser zur besten mittäglichen Einkaufszeit mit unbekleidetem Oberkörper auf der Straße. Er weigerte sich, sich auszuweisen und soll gesagt haben, er wäre Gott, sei in seinem Wohnzimmer und einen Ausweis gäbe es nicht. Plötzlich soll er aufgesprungen sein, sei rumgehüpft, wollte angeblich in sein Badezimmer gehen und zog dann seine Jogginghose aus und war dann ganz nackt in der Fußgängerzone, da er auch keine Unterwäsche trug. „Wir hatten den Eindruck, der Mann hatte irgendetwas eingenommen“, schilderten die beiden Polizeibeamtinnen und ergänzten, dass sich der Angeklagte am Tage der Tat allerdings sprachlich normal und verständlich äußern konnte.

Verstärkungskräfte waren erforderlich

„Er spielte dann ein Spielchen mit uns“, sagte die Beamtin, als sie schilderte, dass er sich allen Weisungen widersetzte und es als Folge zu einem Gerangel kam. Als die beiden Beamtinnen den 42-Jährigen zu Boden brachten und ihm Handfesseln anlegen wollten, weigerte sich dieser weiterhin und versuchte dabei, sein Glied in das Gesicht einer Beamtin zu drücken.

Verstärkungskräfte der Polizei und eine RTW-Besatzung wurden hinzugerufen, denen es dann gemeinsam gelang, den sich weiter wehrenden Angeklagten „zu bändigen“ und unter Polizeibegleitung in das Krankenhaus nach Niederwenigern zu bringen.

Auf dem Weg in das Krankenhaus drohte der an Händen gefesselte Mann den Beamtinnen noch verbal sexuelle Gewalt an. Auf die Nennung weiterer Details wird hier aus Anstandsgründen verzichtet.

Angeklagter mit psychischen Problemen

Bei beiden Polizeibeamtinnen entschuldigte sich der Essener im Gerichtssaal und betonte, er wollte keinen verletzen, keinen beleidigen und es täte ihm alles leid.

Rechtsanwalt Salewski, Pflichtverteidiger des Angeklagten, schilderte das „bewegte Leben“ seines Mandanten. Dieser hätte seit längerer Zeit große psychische Probleme. „Schon im Jahre 2015 sind drei Strafprozesse gegen seinen Mandanten aufgrund dessen psychischer Erkrankung wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden“, führte der Strafverteidiger aus.

„Ich ziehe den Mist meiner Vergangenheit, auch den meiner Drogenkarriere, wie einen Rattenschwanz hinter mir her“, sagte der Angeklagte und betonte, er wolle sich jetzt eine Arbeit suchen und Gutes tun. Warum er am Tattag überhaupt nach Hattingen kam, konnte er verständlich nicht genau erklären.

Inzwischen sei er „clean“, allerdings in keiner ärztlichen Behandlung. Die von Rechtsanwalt Salewski angesprochene Bewertung des Tatgeschehens unter dem Gesichtspunkt einer zum Tatzeitpunkt gegebenen Schuldunfähigkeit seines Mandanten wollte der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht mittragen.

Unterschiedliche Bewertung der Gutachter

Im Jahre 2013 hatte ein psychiatrischer Gutachter in einem anderen Prozess bereits den Angeklagten begutachten müssen und war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund des damaligen Krankheitsbildes eine Besserung beim Angeklagten nicht zu erwarten sei.

Eine andere Gutachterin hatte 2015 die Voraussetzungen einer längeren Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung verneint.

Richter Kimmeskamp verkündete dann am Ende der heutigen Hauptverhandlung seinen Beschluss, dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu folgen und eine psychiatrische Gutachterin mit einem Gutachten zur Frage zu beauftragen, ob der Angeklagte für die Tat am 30. April 2022 schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder schuldfähig war.

Interessant bleibt abzuwarten, ob die Gutachterin die Erkrankung des Angeklagten auch hinsichtlich des grundsätzlichen Schutzbedürfnisses der Allgemeinheit auf Sicherheit und Unversehrtheit bewerten wird.

RuhrkanalNEWS wird auch über diesen Fall weiterhin berichten.