AMTSGERICHT URTEILT DEMNÄCHST ÜBER POLIZEI-HUNDEBISS-ATTACKE

Hundebiss-Attacke: Die 73-jährige Hattingerin erlitt schwerste Verletzungen. (Foto: Privat-G.B))

Hattingen – Nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen über eine Körperverletzung, bei dem eine heute 74-jährige Hattingerin am 30. September 2023 von einem nicht im Dienst befindlichen Polizeihund gebissen und schwerverletzt wurde, wurde inzwischen der Fall zur Entscheidung über eine Hauptverhandlung jetzt an das Amtsgericht Hattingen weitergeleitet. Dieses hat dem Beschuldigten inzwischen die Anklageschrift zugestellt.

Am Samstag, 30 September 2023, ereignete sich am späten Nachmittag im Rauendahl eine Biss-Attacke eines Hundes gegen eine 73-jährige Hattingerin. Diese wurde dabei erheblich verletzt.

Nach bisherigen Recherchen von ruhrkanalNEWS, die von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde bestätigt wurden, wurde eine 73-jährige Hattingerin, die sich an diesem Samstag Ende September im Bereich eines Parkplatzes gegen 17:30 Uhr im Rauendahl an der Beifahrerseite ihres Autos befand, von einem nicht im Dienst befindlichen Polizeihund unvermittelt angegriffen, gebissen und dabei erheblich verletzt.  

Durch die Hundebisse entstanden bei der Hattingerin schwerste Verletzungen im Bereich des Kopfes, des Armes und der Finger. Sie war längere Zeit in einer Spezialklinik in Bochum und musste sich mehrstündigen Operationen unterziehen.

Die schwerverletzte Seniorin hatte durch ihren Rechtsanwalt bereits Mitte Oktober 2023 beim Polizeipräsidium Duisburg Strafantrag gegen alle handelnden und möglicherweise für den betreffenden Hund verantwortliche Personen, nämlich Hundehalter und insbesondere Hundeführer gestellt.

Nach ruhrkanal.News vorliegenden Informationen soll angeblich der Hund, der die Hattingerin angefallen hat, schon zuvor einmal den eigenen Hundeführer angegriffen haben. Die Tatsache, ob der Hund am Tage der Tat an einer Flexi-Leine angeleint war oder nicht, erscheint vor dem Hintergrund der erheblichen Bissattacke nicht mehr relevant. Entscheidend bleibt, dass der Hundeführer sicherstellen muss, dass der Hund nicht andere Personen anfällt.

Neben dem Strafverfahren beim Amtsgericht Hattingen, dessen Termin im ersten Halbjahr 2024 stattfinden soll, hat die geschädigte Frau inzwischen durch ihren Anwalt auch zivilrechtliche Ansprüche angemeldet.

1 Kommentar zu "AMTSGERICHT URTEILT DEMNÄCHST ÜBER POLIZEI-HUNDEBISS-ATTACKE"

  1. Es scheint nicht so einfach zu sein, unbeschadet aus dem Rauendahl herauszukommen. Unerheblich scheint mir, ob der Hund im Dienst war oder nicht.

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