Hattingen – Eine 24-Jährige aus Hattingen, die bereits sieben Vorstrafen aufweist und schon längere Zeit in Haft war, hatte sich heute (31. Oktober 2022) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes zu verantworten. Am Ende der heutigen Hauptverhandlung erhielt sie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Sachbeschädigung, Unterschlagung und wegen Bedrohung unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit eine siebenmonatige Gesamtfreiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss sie strenge Bewährungsauflagen einhalten.
„Sie hatten sich schon öfter vor Gericht als Jugendliche zu verantworten, heute aber erstmals als Erwachsene“, sagte Richter Kimmeskamp zu der jungen Frau, die von Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch verteidigt wurde.
Dieser brachte es direkt zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung auf den Punkt als er im Namen seiner Mandantin erklärte, die ersten drei der sieben angeklagten Tatvorwürfe würden eingeräumt, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Bei den anderen Tatvorwürfen der Anklage sei zu prüfen, ob seine Mandantin als schuldunfähig einzustufen sei.
Diese sei nachweislich alkoholabhängig, habe alle Taten unter hohem Promillegehalt (über zwei Promille) begangen, sei psychisch krank und hätte früher auch weitere Suchtmittel konsumiert. Zur heutigen Hauptverhandlung kam sie aus einem psychiatrischen Krankenhaus aus Gelsenkirchen, wo sie zu einem stationären Aufenthalt untergebracht ist.
Ende Juli 2021 soll die junge Hattingerin in eine fremde Wohnung eingedrungen sein. Als die Polizei diesbezüglich vom Wohnungsinhaber alarmiert wurde und die Angeklagte im Laufe des Einsatzes in die Psychiatrie einliefern wollte, leistete sie hoch alkoholisiert erheblichen Widerstand gegen die Beamten, bedrohte und beleidigte diese und äußerte Suizidgedanken.
Direkt am nächsten Tag soll sie sich dann in der Psychiatrie in Niederwenigern von einem Mitpatienten ein Mobiltelefon ausgeliehen und nicht wie vereinbart, später zurückgegeben haben.
Ende August 2021 verspürte die in einer Fachklinik untergebrachte Angeklagte einen unwiderstehlichen Suchtdruck, erwarb und konsumierte Alkohol aus einem Geschäft und bedrohte die Mitpatienten, davon nichts den Pflegern zu erzählen, andererseits würde sie die Mitpatientinnen krankenhausreif schlagen.
Bei einem nächtlichen Trinkgelage in einer Grünanlage auf der Martin-Luther-Straße fühlte sich die Angeklagte mit 2,23 Promille im Blut von einem Mann „angemacht“, rastete aus und verletzte diesen mit der Glasscherbe einer Bierflasche am Rücken. Eine 25 cm lange offene Wunde war die Folge. Der Gesetzgeber wertet dieses als gefährliche Körperverletzung.
Strafverteidiger Dr. Hanisch und Richter Kimmeskamp bewerteten dann aufgrund der vorliegenden Fakten, ob die Einsichtsfähigkeit, die Steuerungsfähigkeit und die Schuldfähigkeit bei der Begehung der sieben angeklagten Taten unter Berücksichtigung der konsumierten Alkohol-, Tabletten und Rauschmittel bei der jungen Hattingerin gegeben war.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Plädoyer für die angeklagten Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, zu verhängen.
Strafverteidiger Dr. Hanisch bat den Strafrichter, dass ehrliche Geständnis seiner Mandantin, die für sie leidvoll erlebte sexuelle Anmache und ihre psychische Erkrankung zu berücksichtigen und nur eine milde Gesamtstrafe zur Bewährung zu verkünden.
Sieben Monate Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung lautete dann das Urteil von Richter Kimmeskamp gegen die vermindert schuldfähige Angeklagte. Er unterstellte sie den Weisungen der Bewährungshilfe und beschloss als Bedingung, dass die junge Hattingerin ihre derzeitige stationäre Therapie nicht vorzeitig beenden darf. Zeitnah danach muss sie eine weitere Alkohol-Entzugstherapie in einer geschlossenen Einrichtung absolvieren. „Ich hoffe, sie kommen danach wieder auf einen normalen Weg“, sagte Richter Kimmeskamp zu der jungen Frau am Ende seiner Urteilsbegründung.