STAATSANWALT FÜR FREISPRUCH – RICHTER VERHÄNGT GELDSTRAFE

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Bei einer öffentlichen Hauptverhandlung im Hattinger Amtsgericht ging es heute (26. September 2022) um den Vorwurf einer Nötigung und gefährlichen Körperverletzung in einer Gaststätte in Niedersprockhövel. Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer auf Freispruch plädierte, verurteilte Richter Kimmeskamp den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2.250,00 Euro.

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Die Staatsanwaltschaft beschuldigte einen 49-jährigen aus Sprockhövel, im Mai dieses Jahres im Rahmen einer seit längerem zwischen zwei Männern bestehenden „Meinungsverschiedenheit“ einen 60-Jährigen in der Gaststätte körperlich attackiert und dabei verletzt zu haben.

Strafanzeige erst gestellt, dann zurückgezogen

Auch die Ehefrau des Geschädigten wurde bei dem Gerangel verletzt. Beide erstatteten kurze Zeit nach dem Vorfall Strafanzeige gegen den Verursacher und zogen die Strafanzeige nach einiger Zeit wieder zurück.

Während der 49-Jährige, der ohne Rechtsbeistand der Hauptverhandlung folgte, alle Anklagepunkte bestritt und als „ausgedacht“ bezeichnete, schilderte dieser dem Richter eine frühere Auseinandersetzung mit dem 60-jährigen, über die das Strafgericht Mitte Dezember 2022 noch urteilen wird.

Bei dieser früheren Auseinandersetzung im Februar 2022 will der Angeklagte von dem 60-Jährigen vor der Gaststätte in Niedersprockhövel unvermittelt attackiert und in´s Gesicht geschlagen worden sein. Die im Gesicht erlittene Verletzung musste später im Krankenhaus genäht werden und er konnte 10 Tage lang nur „weiche Nahrung“ zu sich nehmen.

Bei dem heute zur Verhandlung anstehenden Vorfall soll nach Aussage des 60-jährigen Geschädigten der Angeklagte im Mai zu ihm auf dem Rückweg aus der Gaststätten-Toilette gesagt haben „Auf Dich habe ich gewartet“, danach ihn mit den Worten „3.000 Euro oder die Angels kommen“ genötigt haben.

Danach ergab ein Wort das andere, man fasste sich an die Hemdkragen und es kam zu einer Schubserei, bei der der 60-jährige zu Boden ging und einen Tritt in seinen Rücken bekommen haben will. Auch seine Ehefrau wurde zu Boden geschubst und erlitt dabei eine offene Wunde am Bein. Nach ihrer Aussage hat sie nicht mitbekommen, wer sie geschubst hatte. Alkohol hatten wohl alle Beteiligten konsumiert. Die Streitenden wurden dann von anderen Gästen auseinandergezogen. Das „geschädigte Ehepaar“ fuhr dann nach Hause und benachrichtigte von zuhause aus die Polizei.

Erinnerungslücken beim Angeklagten – Seine Partnerin und ihr Kind attackiert

Als Richter Kimmeskamp am Ende der Beweisaufnahme eine Vorstrafe des Angeklagten erwähnte, reagierte dieser erstaunt und verneinte dieses vehement. Auch stimme es nicht, dass er weder einen Strafbefehl erhalten habe noch irgendeine Geldstrafe bezahlen müsse. Seine im Gerichtssaal anwesende Partnerin bestätigte dieses.

Dann aber kam die Wende. Nachdem Richter Kimmeskamp den rechtsgültigen Strafbefehl im EDV-System aufrief und den Sachverhalt erwähnte, setzten die Erinnerungen beim Angeklagten urplötzlich wieder ein. Er hatte nämlich Anfang Januar 2021 seine Partnerin in ihrer Wohnung geschlagen und während des Streites auch einem Kind gewaltsam das Ohr verdreht. Das Kind soll dann aus Verzweiflung den Polizeinotruf gewählt haben.

Mit den Worten „Es war ein kleines Handgemenge und ich zahle die Strafe monatlich ab“ schien dem Angeklagten sein Vergehen wieder bewusst zu werden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem kurzen Plädoyer dann Freispruch für den Angeklagten für die Tat aus dem Monat Mai.

„Im Namen des Volkes“ verurteilte Richter Kimmeskamp aber dann den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt also zu 2.250 Euro. Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten aus den Ermittlungen und aus den Zeugenaussagen der heutigen Beweisaufnahme war der Strafrichter davon überzeugt, dass es zu einer vorsätzlichen Körperverletzung durch den Angeklagten gegen den 60-jährigen Geschädigten gekommen sei. Da keine Notwehrsituation des Angeklagten zu bewerten wäre, sei das heutige Strafmaß unter Berücksichtigung der Vorstrafe angemessen.

Gegen dieses Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche noch Rechtsmittel einlegen.