AMTSGERICHT: WIEDERGUTMACHUNG UND HANDSCHLAG, TROTZDEM STRAFE

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Der junge Angeklagte hat schon oft „bei Gericht arbeiten lassen“, auch wenn der Schaden gering war, kassierte er dieses Mal einen deutlichen „Warnschuss“.

Der 23-Jährige inserierte auf einer Internetplattform Mitte Dezember 2022 eine Grafikkarte für 50 Euro, fand einen Käufer, der ihm den Betrag auf sein Girokonto überwies. Nur die Grafikkarte erhielt der Käufer nie. Betrug nennt das die Staatsanwaltschaft.

Direkt nach Verlesung der Anklageschrift in der öffentlichen Hauptverhandlung erklärte Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch „es war so wie angeklagt, ohne Wenn und Aber“. Weitere Details erzählte dann der Angeklagte. Er wollte zu einer von Freunden geplanten Silvesterfeier etwas beisteuern, nur ließ das die Höhe seiner damaligen Ausbildungsvergütung nicht zu. Ich hatte die Grafikkarte sogar, habe sie nur nicht versandt, sagte er und ergänzte, „ich weiß nicht, was damals in meinem Kopf vorging“.

„Das ist absolut bizarr, was Sie uns hier jedesmal erzählen“, sagte Richter Kimmeskamp und erinnerte an weitere bisherige Verfahren, bei denen sich der junge Angeklagte oftmals vor dem Strafrichter verantworten musste.

Mein Mandant möchte sich entschuldigen und heute den Schaden sofort wieder gutmachen, sagte der Strafverteidiger und sein Mandant zog dabei einen Fünfzig-Euro-Schein aus der Tasche.

Der als Zeuge geladene Geschädigte brauchte dann nach dem Geständnis des Angeklagten nicht mehr auszusagen, nahm die Entschuldigung des Angeklagten an und erhielt noch im Gerichtssaal einen 50-Euro-Schein als Wiedergutmachung.

Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gegen den Angeklagten zu verhängen, diese zur Bewährung auszusetzen und ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

In seinem Plädoyer wies Rechtsanwalt Dr. Hanisch auf die Geringfügigkeit des Schadens hin, erinnerte an das Geständnis und die Schadenswiedergutmachung durch seinen Mandanten und plädierte für die Verhängung einer geringen Geldstrafe hilfsweise eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Richter Kimmeskamp verhängte dann gegen den einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen Betruges eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, setzte diese für 3 Jahre zur Bewährung aus und verkündete dem Angeklagten eine zusätzliche Geldauflage von 600 Euro, zahlbar in monatlichen Raten an eine gemeinnützige Hattinger Organisation.

1 Kommentar zu "AMTSGERICHT: WIEDERGUTMACHUNG UND HANDSCHLAG, TROTZDEM STRAFE"

  1. Martin Overath | 8. Februar 2024 um 14:06 |

    Der Staatsanwalt verliest den AnklageSATZ, nicht die AnklageSCHRIFT.

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