VERHANDLUNG 1 – SZENEN EINER EHE VOR GERICHT

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Die erste der fünf öffentlichen Gerichtsverhandlungen, über die Richter Kimmeskamp heute (05. Dezember 2022) „Im Namen des Volkes“ zu urteilen hatte, endete mit einem Freispruch für die Angeklagte.

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Die angeklagte 50-jährige Hattingerin lebt in Scheidung. Im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Ehe wurde sie vom „Noch-Ehemann“ der Untreue bezichtigt. Einen wertvollen Siegelring, der ihrem Ehemann gehört und diverse Einrichtungsgegenstände soll sie nicht absprachegemäß aus der früheren gemeinsamen Wohnung abtransportiert haben.

Viele Details dieser Hauptverhandlung beim Strafgericht fallen sicherlich unter das Kapitel „typische Trennungssituation“ und gehören in die Zuständigkeit des Familiengerichtes, wenn eine 20-jährige Ehe ohne gütliche Absprache und Einhaltung gemeinsamer Regelungen zu Ende geht und man sich über die Aufteilung der Wohnungseinrichtung uneinig ist.

Die Schülerinnen und Schüler des Rechtskundeseminars einiger Hattinger Schulen verfolgten im Gerichtssaal still, aufmerksam und teilweise auch betroffen den teils emotionalen Schilderungen der Angeklagten und der geladenen Zeugen.

Am Ende der umfangreichen Beweisaufnahme stand fest, dass nicht zu beweisen war, dass die Angeklagte den Siegelring an sich genommen hatte. Zu viele Personen hätten Möglichkeiten gehabt, Zugang zur Wohnung zu bekommen.  

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft äußerte Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten und plädierte auf Freispruch. Rechtsanwalt Henner Sentner schloss sich dem Plädoyer des Vertreters der Staatsanwaltschaft an, erinnerte an die Aussage gegen Aussage Konstellation und betonte, dass es nach 20 Jahren Ehe überwiegend Wohnungsgegenstände im gemeinschaftlichen Besitz gibt.

Richter Kimmeskamp schloss sich dann am Ende der Beweisaufnahme mit seinem „Freispruch für die Angeklagte“ den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidiger an.

VERHANDLUNG 2 – EBAY-VERKAUF BEANSTANDET

Ein 41-jähriger Hattinger wurde beschuldigt, über die ebay-Plattform ein iphone angeboten und verkauft zu haben, wobei entgegen der Beschreibung das iphone nicht den funktionellen Zustand gehabt haben soll, wie angeboten.

Der Käufer wertete diesen Verkauf als Betrug und erstattete Strafanzeige. Nun war der Angeklagte anderer Ansicht und beteuerte, dass das iphone beim Versand vollkommen in Ordnung gewesen sei und auch funktioniert habe. Inzwischen, so wurde bekannt, hat der Angeklagte auch dem Käufer den Kaufpreis wieder erstattet.

Nun war der Angeklagte beim Gericht kein Unbekannter, wurde er bereits 2018 und 2019 vom Amtsgericht Hattingen wegen Betruges und Unterschlagung verurteilt.

Da nicht genau zu ermitteln war, wie stark die Beschädigungen des iphone waren, wird die Hauptverhandlung fortgesetzt, wenn von der auswärtigen Polizeistation des Käufers das jetzt angeforderte iphone dem Amtsgericht in Hattingen zur Begutachtung vorliegt.