Hattingen – Ein 64-Jähriger aus Hattingen hatte sich jetzt wegen Körperverletzung vor dem Strafrichter zu verantworten. Der aus Indien stammende Angeklagte wurde von einem Dolmetscher und einem Rechtsanwalt unterstützt.
„So etwas ist mir in 16 Jahren noch nicht passiert seitdem ich Niederlassungsleiter bin“, so der Zeuge, der vom Angeklagten geschlagen wurde. „Wir leben in einem Land, wo Regeln und Vorschriften gelten, an die sich alle zu halten haben, denn sonst gibt es Chaos“, ergänzte der Zeuge.
Und so eine Regel sagt für seine Waschanlage aus, dass alle Kunden der Autowaschanlage nach Bezahlung zuerst durch die Waschanlage fahren und dann die Möglichkeit haben, ihren Pkw mit dem Staubsauger kostenfrei zu reinigen.
Regeln gelten für alle
Der Angeklagte war, so der Zeuge, Anfang Mai 2024 zum wiederholten Mal auf das Gelände der Waschanlage gefahren und hatte sich – ohne zu Bezahlen und ohne vorher durch die Waschanlage gefahren zu sein – sofort auf einen Staubsaugerplatz gestellt, um seinen Pkw zu reinigen.
„Ich hatte ihn vorher schon zweimal freundlich auf die Einhaltung unserer Vorschriften hingewiesen“, sagte der Niederlassungsleiter und ergänzte, „als ich dann wieder sah, dass der 64-Jährige ohne zu bezahlen und ohne vorher durch die Waschstraße gefahren zu sein, wieder direkt auf den Staubsaugerplatz fuhr, ging ich zu seinem Auto und forderte ihn auf, unser Gelände zu verlassen.“
Dann eskalierte das Zusammentreffen, der Angeklagte stieg aus seinem Auto aus und schlug den Niederlassungsleiter unvermittelt mit der Hand ins Gesicht. Dabei ging die Brille des Geschlagenen zu Boden und wurde beschädigt.
„Wenn ich mich ungerechtfertigt behandelt fühle, dann kann ich mich nicht zurückhalten und da habe ich ihn geschlagen“, übersetzte der Dolmetscher die Stellungnahme des Angeklagten. Gegenseitig soll dann noch geschubst worden sein und ein in der Nähe befindlicher Zeuge trennte dann die beiden Männer. „Der Angeklagte versuchte noch weiter um mich herum auf den Niederlassungsleiter einzuschlagen“, sagte der Zeuge, der am Tage der Tat Mühe hatte, die Situation zu deeskalieren. Die alarmierte Polizei traf dann ein und nahm eine Anzeige auf.
Wegen dieser Körperverletzung hatte der Angeklagte einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Bis zum Ende der Hauptverhandlung erweckte der Angeklagte den Eindruck, dass er überhaupt nicht einsah bzw. verstand, warum man bei der Waschanlage nicht einfach so kostenfrei seinen Pkw aussaugen darf und warum er angeklagt wurde.
1.000 Euro Geldauflage
Rechtsanwalt Vogelsang, der den Angeklagten vertrat, suchte dann mit den Gerichtsparteien eine Lösung. Das Angebot von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und dem Strafrichter, das Verfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro an den Geschädigten einzustellen, musste der Strafverteidiger im Rahmen einer Verhandlungs-Unterbrechung erst seinem Mandanten „verdeutlichen“.
Danach erst gab dieser sein „Okay“ und Richter Kimmeskamp stellte das Verfahren im gegenseitigen Einvernehmen gegen den 64-Jährigen gegen Zahlung von 1.000 Euro in 6 monatlichen Raten an den Niederlassungsleiter vorläufig ein. Allerdings wird sich der Angeklagte jetzt sicherlich eine andere Waschanlage suchen müssen.
Vielleicht gilt in Indien: „Wer nicht hören, will muss fühlen?“ PS: Weil grad‘ Nikolaus mit Knecht Ruprecht und seiner Rute naht: Als ich die beiden aufkreuzen sah, als 5-jähriger im Kindergarten, dachte ich: Oh je, jetzt geht die Klopperei, die ich schon zuhause nicht mehr ertragen kann, auch noch legal im Kindergarten weiter?