NICHT JEDES KOMPLIMENT IST GUT GEMEINT

Geldwäsche ist strafbar (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Eine 22-Jährige aus Hattingen hatte sich heute wegen „Geldwäsche“ vor dem Strafrichter zu verantworten.

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Verlierer 1

Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Die junge Angeklagte war im Internet unterwegs und erhielt im März des letzten Jahres von einem Unbekannten namens Ali, der 23 Jahre alt sein wollte und aus Köln stammen sollte, dort mehrfach Komplimente. Man chattete mehrmals am Tag.

Dieses muss der jungen Frau imponiert haben, denn bereits drei Tage später kam sie dem Wunsch ihres Verehrers nach und erklärte sich bereit, einen Geldbetrag von 4.970,00 Euro auf ihrem Bankkonto entgegenzunehmen. Anschließend sollte sie, so wie es ihr Verehrer verlangte, Einzelbeträge davon auf verschiedene weitere Konten überweisen. Dazu kam es dann allerdings nicht mehr.

Der Gesetzgeber nennt so etwas Geldwäsche oder Tätigkeit als Finanzagentin, wenn sie für ihr Entgegenkommen auch noch Geld hätte behalten dürfen.

Damit nicht genug, teilte die 22-Jährige ihrem Internet-Verehrer auch noch die kompletten Zugangsdaten ihres Kontos mit, was selbst ihren Verteidiger, Rechtsanwalt Salewski, während der Hauptverhandlung erstaunte, als seine Mandantin dieses dort erstmals schilderte.

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Ein Mann folgte einer Fake-Nachricht auf seinem Handy und gab dort seine gesamten Online-Banking-Zugangsdaten an, weil angeblich seine Hausbank diese überprüfen und neuordnen müsste.

Als Folge davon wurden von dem Konto des Mannes 4.970 Euro abgebucht. Als dieser diese von ihm nicht veranlasste Überweisung bemerkte, reklamierte er die Abbuchung bei seinem auswärtigen Kreditinstitut. Details des weiteren Verfahrens waren weder dem Staatsanwalt noch Richter Kimmeskamp bekannt.

Auf jeden Fall wurde das Konto der angeklagten jungen Frau von ihrem Kreditinstitut gesperrt und sie konnte gar nicht mehr über ihr Konto verfügen.

Der Geschädigte erhielt von seiner Hausbank nach der unberechtigten Abbuchung nach einiger Zeit einen Betrag von 4.700 Euro zurück.

Rechtsanwalt Salewski wies daraufhin, dass seine Mandantin auch Opfer geworden sei. Er legte dem Strafrichter Unterlagen vor, aus denen hervorging, dass die junge Angeklagte von ihrem Internet-Verehrer Drohungen erhalten hatte, die auch an ihre Familienangehörigen gerichtet waren, als es nicht so lief, wie es sich „Ali“ gedacht hatte.

Nach Beratung und Bewertung des Tatgeschehens und der verbliebenen Höhe des Schadens von 270 Euro stellte Richter Kimmeskamp dann das Verfahren gegen die bereits einmal vorbestrafte junge Frau vorläufig ein. 600 Euro muss sie als Geldauflage in monatlichen Raten von je 100 Euro zahlen. 300 Euro davon erhält dann der geschädigte Mann, dessen finanzieller Schaden dann ausgeglichen ist. 300 Euro erhält der Kinderschutzbund Hattingen/Sprockhövel.

Immer wieder weisen die Kreditinstitute daraufhin, dass diese niemals Kunden auffordern, per SMS oder Mail persönliche Konto-Zugangsdaten zwecks Überprüfung anzugeben. Weiterhin dürfen Kontoinhaber ihre persönlichen Kontozugangsdaten auch keinen unbekannten Dritten mitteilen – an und für sich eine Selbstverständlichkeit.