ANGEKLAGTER „KNACKTE“ KAUGUMMI-AUTOMATEN

Kaugummi-Automat. (Symbolbild Höffken)

Hattingen – Ein 29-Jähriger, aus Polen stammend und in Hattingen wohnend, hatte sich jetzt vor dem Strafrichter wegen einem besonders schweren Fall von Diebstahl zu verantworten. Er hatte Anfang August im letzten Jahr auf der Marxstraße einen Kaugummi-Automaten „geknackt“ und daraus Geld entwendet.

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„Der Angeklagte war mit einem Brecheisen auf dem Fahrrad unterwegs, als wir ihn spätabends in Welper antrafen, nachdem uns ein Bürger angerufen hatte“, sagte eine Polizeibeamtin als Zeugin aus. Jede Menge Münzgeld wurde dann bei dem 29-Jährigen sichergestellt.

Amtsgericht Hattingen – Sitzordnung Saal 1. (Foto: Höffken)

Einem Welperaner Bürger, der jeden Abend zu Fuß eine Runde durch den Ort geht, war spätabends aufgefallen, wie jemand an dem Kaugummi-Automaten auf der Marxstraße „rumwerkelte“.

„Den großen Automaten habe ich aufgemacht, das stimmt, den kleinen Automaten habe ich nicht angerührt“, sagte der 29-jährige Angeklagte, der im letzten Jahr bereits vom Amtsgericht Witten und vom Amtsgericht Bochum wegen Diebstahls verurteilt wurde.

Sachschaden 1.600 Euro

Die vom Vertreter der Staatsanwaltschaft bezifferte „Beute“ von 181,00 Euro bestritt der Angeklagte, bei dem von den Kräften der Polizei sichergestellten Geld wären auch seine privaten Münzen von rund 30 Euro dabei gewesen, genau wüsste er das allerdings nicht mehr.

Den Sachschaden am Automaten bezifferte die Staatsanwaltschaft mit rund 1.600 Euro. Dazu ergänzte der Angeklagte, „der Automat war schon kaputt und da habe ich diesen nur weiter aufgebogen“.

Nach der Beweisaufnahme beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten, diesen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten zu verurteilen und diese Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Diesem Plädoyer folgte dann Strafrichter Kimmeskamp, setzte die verkündete Strafe von fünf Monaten Freiheitsentzug zur Bewährung aus, unterstellte den Angeklagten einem Bewährungshelfer und verpflichtete den Verurteilten, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

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