Sprockhövel – Nach dem Brand eines Hauses auf der Bochumer Straße am letzten Samstagabend (31. Mai 2025) haben die Brandermittler der Direktion Kriminalität mehrmals das Brandobjekt untersucht. Am heutigen Mittwoch (4. Juni 2025) wurden auf Nachfrage unserer Redaktion erste Ermittlungsergebnisse mitgeteilt.
Während am letzten Samstagabend hunderte Bürgerinnen und Bürger das Street-Food-Festival in Haßlinghausen besuchten, wurden rund 40 ehrenamtliche Frauen und Männer unserer Feuerwehr zu dem Brandeinsatz auf die Bochumer Straße in Niedersprockhövel alarmiert. Nachbarn hatten plötzlich eine starke Rauchentwicklung aus dem benachbarten Haus bemerkt. Sie informierten die Polizei, die dann die Rettungsleitstelle informierte und eine Alarmierung auslöste.
Brand zündete durch – 5 Trupps mit schwerem Atemschutz
Beim Vorgehen der 41 Einsatzkräfte, die mit 12 Fahrzeugen angerückt waren, zündete der Brand durch und es schlugen Flammen aus einem Fenster im ersten Obergeschoss. Die Feuerwehr setzte mehr als fünf Trupps unter schwerem Atemschutz zur Menschenrettung und Brandbekämpfung ein. Im weiteren Einsatzverlauf stellte sich heraus, dass das Objekt aktuell unbewohnt ist. Es kamen keine Personen zu Schaden.
Durch die schnelle und effektive Brandbekämpfung von innen und außen konnte ein Übergreifen des Feuers auf den Dachstuhl verhindert werden.

Brandeinsatz Bochumer Str. Sprockhövel: Die Feuerwehr setzte auch eine Drehleiter ein. (Foto: Höffken)
Über eine Drehleiter wurde das Objekt während des Einsatzes von oben überwacht, um bei Bedarf auch über diesen Weg eine Brandbekämpfung einleiten zu können. Die Kreisfeuerwehrzentrale unterstütze logistisch und brachte Nachschub an Atemschutzgeräten zur Einsatzstelle. Der Energieversorger trennte das Objekt von der Strom- und Gaszufuhr.
Noch während der Löscharbeiten trafen Kräfte der Kriminalpolizei an der Bochumer Straße ein. Die schon am Tattag gewonnenen Erkenntnisse wurden Anfang der Woche durch weitere Tatortuntersuchungen bestätigt. Demnach steht für die Kräfte der Polizei fest, dass es sich bei dem Ausbruch des Brandes um vorsätzliche Brandstiftung handelte.
Ob sich bereits Tatverdächtige gestellt (= u.U. strafmildernd) oder ob in Kürze mit Festnahmen zu rechnen ist, wurde verständlicherweise aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt.
Ergänzung § 306 STGB: Brandstiftung: Wer fremde …. Gebäude … in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. …… (Brandstiftung wird in Deutschland als ein Verbrechen geahndet.)
Brandeinsatz Bochumer Str. Sprockhövel: Ein Teil des Zuganges zum Bradnobjekt ist aktuell abgesperrt.. (Foto: Höffken)
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