Hattingen – Am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen (25. November 2024) hatte sich ein aus Syrien stammender 25-Jähriger vor dem Strafrichter zu verantworten. Körperverletzung und Sachbeschädigung zum Nachteil seiner Frau wurden ihm vorgeworfen. Anfang Dezember 2023 hatte die Ehefrau des Angeklagten abends kurz vor 23 Uhr die Polizei um Hilfe gebeten.
Ehefrau hatte Rötung im Gesicht
„Beim Eintreffen an der Wohnanschrift sah ich eine deutliche Rötung bei der Frau im Gesicht und der Ehemann räumte kurze Zeit später ein, seine Frau „leicht“ geschlagen zu haben“, sagte eine Polizeibeamtin als Zeugin aus.
Die vorhergegangene verbale Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten, die nach islamischem Recht verheiratet sind und mehrere Kinder haben, war ausgeartet. Die „geschlagene“ Frau, die zwar die Polizei um Hilfe gebeten hatte, wollte dann aber am Tage der Tat doch nicht, dass ihre „Verletzung“ fotografisch von der Polizei dokumentiert wurde.
Angeklagter Ehemann schweigt
Bei der heutigen Gerichtsverhandlung machte der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wohnt mit seiner Ehefrau und den Kleinkindern in einer gemeinsamen Wohnung in Hattingen.
Als die Ehefrau des Angeklagten als Zeugin befragt wurde, wollte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, nur hatte sie keins, da eine Heirat nur nach islamischem Recht allein dieses nicht hergibt. Sie war weder nach deutschem Recht verlobt noch mit ihrem Mann verheiratet und musste als Zeugin wahrheitsgemäß aussagen. Richter Kimmeskamp hatte sie vorher mehrmals auf die Bedeutung einer wahrheitsgemäßen Aussage und auf die erhebliche Strafe hingewiesen, die eine Falschaussage nach sich zieht.
Ehefrau wirkte verschüchtert – Ehemann mehrfach vorbestraft
Und dann schilderte die Ehefrau sehr stockend und sichtlich „verschüchtert“, dass ihr Mann nur ihr Handy gegen die Wand geworfen habe und sie ihren Mann einmal ins Gesicht geschlagen habe und nicht umgekehrt. Diese Version hatte sie auch schon Wochen nach der Tat bei ihrer Vernehmung gegenüber der Polizei erwähnt.
Ihr Ehemann, mehrfach vorbestraft und noch unter Bewährung stehend, war zuletzt Ende Dezember 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen seine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah bei ihrem Plädoyer die Körperverletzung als nicht bewiesen an und plädierte wegen der Zerstörung des Handys der Ehefrau, gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 600 Euro zu verhängen.
Das sah Strafverteidigerin Baars-Böttcher anders. Da kein Strafantrag gestellt wurde, könne ihr Mandant nicht für die Sachbeschädigung bestraft werden und auch vom Vorwurf der Körperverletzung sei der Angeklagte freizusprechen.
Urteil: Freiheitsstrafe zur Bewährung
Drei Monate Gefängnis, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, kassierte dann der Angeklagte als Strafmaß bei der Urteilsverkündung vom Strafrichter. Dieser war aufgrund der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau geschlagen und ihr Handy zerstört hatte. Da allerdings kein Strafantrag gestellt worden war und dieses als Verfahrenshindernis galt, wurde die Sachbeschädigung nicht weiterverfolgt und bestraft. „Aber der Angeklagte hat seiner Ehefrau ins Gesicht geschlagen, ihr damit eine leichte Körperverletzung zugefügt und ist dafür zu bestrafen.
Und seine Ehefrau hat als Zeugin eine Falschaussage gemacht und wird dafür die Folgen tragen müssen“, sagte Richter Kimmeskamp am Ende seiner Urteilsbegründung.