POLIZISTEN BELEIDIGT UND GEBISSEN – VERWARNUNG FÜR 28-JÄHRIGE

Amtsgericht Hattingen - Sitzordnung Saal 1. (Foto: Höffken)

Hattingen – Eine 28-Jährige, in Hattingen wohnhaft, hatte sich heute vor dem Strafrichter wegen Betrugs, Untreue und Widerstand gegen Polizeibeamte zu verantworten. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Lebensgefährten wurde abgetrennt, da dieser aktuell „nicht auffindbar“ ist.

Die Staatsanwaltschaft listete bei der Verlesung der Anklageschrift drei Taten aus Juni 2022 auf, bei denen Waren im Internet für rund 1.000 Euro bestellt, Konten fremder Personen mit den Beträgen belastet und die Waren an die Anschrift der 28-Jährigen geschickt wurden.

Gewerbsmäßiger Computerbetrug bezifferte das die Staatsanwaltschaft. „War ich nicht, ließ die Angeklagte, die mit ihrem Lebensgefährten aus Nigeria stammt und seit 2017 in Deutschland lebt“, vom Dolmetscher übersetzen.

Der Lebensgefährte, vom dem sich die Angeklagte, Mutter von drei Kindern, inzwischen getrennt hat, soll die Waren bestellt und Provision dafür erhalten haben, bei Eingang die Waren direkt nach Polen weiterzuschicken.

1.800 Euro pro Monat, so die Angeklagte, soll ihr früherer Lebensgefährte nach dessen eigenen Angaben dafür kassiert haben. Sie habe nur die Pakete angenommen. Wie im Rahmen der Hauptverhandlung geschildert wurde, ist der ebenfalls aus Nigeria stammende Lebensgefährte der Angeklagten wegen Geldwäsche und wegen Betruges bereits vorbestraft und zurzeit nicht auffindbar.

Nach ausführlicher Würdigung des gesamten Ablaufes wurde dieser Anklagepunkt gegen die Angeklagte fallen gelassen. Im späteren Urteilsspruch wurde sie wegen dieses Vorwurfes des Betruges und der Untreue auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Widerstand gegen Polizeibeamte

Und dann ging es noch um eine Widerstandshandlung gegen Polizeibeamte. Rechtsanwalt Steffen schilderte den Sachverhalt aus Sicht seiner Mandantin.

Ende Juli war die damals hochschwangere 28-Jährige im Bereich des Busbahnhofes in Haßlinghausen in einen Bus gestiegen. Dabei soll der Busfahrer festgestellt haben, dass sie keinen Fahrausweis besaß.

Nach Schilderung der Angeklagten wollte sie einen Fahrausweis über ihr Handy kaufen, was infolge nicht vorhandener Verbindung allerdings scheiterte. Laut Auskunft der Bogestra müssen solche Tickets vor Antritt der Fahrt auf dem Handy erworben und bei Antritt der Fahrt mittels Handy entwertet werden.

Der Fahrer des Busses bat die Polizei um Unterstützung und dann eskalierte die Situation. Die Angeklagte weigerte sich den Beamten gegenüber, sich auszuweisen, schrie und ließ sich auf den Boden fallen. Dabei soll sie lautstark die Beamten beschuldigt haben, sie nur wegen ihrer Hautfarbe zu kontrollieren. 30 Passanten bekamen die Situation mit, als die Beamten von der 28-Jährigen mit rassistischen Vorwürfen beleidigt wurden. Und dann gab es auch noch einen Biss der Angeklagten in den Daumen eines Beamten.

„Meine Mandantin war schwanger, litt unter hormonellen Schwankungen und wollte zu einem Termin zu Ihrem Frauenarzt“, erläuterte Rechtsanwalt Steffen die Situation.

Seine bisher nicht vorbestrafte Mandantin räume die Tat ein, die sie sehr bedauere. Auch einer Polizeibeamtin im Gericht gegenüber entschuldigte sich die Angeklagte für ihr Verhalten am Tage der Tat. Die Polizeibeamtin nahm die Entschuldigung an.

Staatsanwaltschaft: 6 Monate auf Bewährung

Am Ende der Beweisaufnahme plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft an den Strafrichter, für die gegenüber den Beamten geäußerte Beleidigung und für die Widerstandshandlung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen.

Strafverteidiger: Milde Strafe

Rechtsanwalt Peter Steffen bat bei seinem Plädoyer doch die emotional aufgeheizte Situation bei seiner zum damaligen Zeitpunkt hochschwangeren Mandantin zu berücksichtigen. Diese habe ja nicht beschlossen, einfach „schwarz“ zu fahren sondern wollte ja den Fahrausweis per Handy kaufen, was eben nicht funktionierte.

Sie habe das Unrecht ihres Tuns eingesehen, sich bei den Beamten entschuldigt und er plädierte an Richter Kimmeskamp, eine milde Strafe zu verhängen.

Richter: Geldstrafe auf Bewährung, sogenannter Strafvorbehalt

Mit dem Urteilsspruch erhielt dann die Angeklagte, Mutter dreier kleiner Kinder, eine „Geldstrafe auf Bewährung“, also eine Verwarnung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, wegen vors. Körperverletzung und wegen Beleidigung „mit Strafvorbehalt“.

1.800 Euro muss sie dann in Raten zahlen, falls sie im Laufe eines Jahres nach Rechtskraft des Urteils straffällig werden sollte.

„Der Vorwurf der Angeklagten wegen Rassismus gegenüber den Beamten ist besonders beleidigend, auch wenn es sich um eine besondere Situation für die damals Hochschwangere gehandelt habe“, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung und blieb mit seinem Strafmaß am unteren Rand, was die Strafgesetzgebung in diesem Fall vorschreibt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.