Hattingen – Beim hiesigen Amtsgericht hatte sich am gestrigen Montag (06. Mai 2024) ein 24-jähriger Hattinger wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten. Bei seiner Geburtstagsparty soll es vor fast zwei Jahren im Hattinger Hügelland zu strafbaren Zwischenfällen gekommen sein. Aber vor Gericht ging es anders aus als angeklagt. Warum die Hauptverhandlung überhaupt erst nach fast zwei Jahren stattfand, wurde nicht mitgeteilt.
Ablauf aus Sicht der Staatsanwaltschaft:
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte den 24-jährigen Hattinger, nach seiner Geburtstagsparty Mitte Juni 2022 einen der anwesenden Gäste, der die Party verlassen hatte, mit dem Motorrad verfolgt und kurze Zeit später mit dem Visier seines Motorradhelmes im Gesicht attackiert zu haben – eine gefährliche Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch.
Ablauf aus Sicht des Angeklagten:
Wir feierten mit geladenen Gästen eine Geburtstagsparty auf unserem Grundstück als plötzlich 10 bis 12 nicht eingeladene junge Erwachsene aus Wuppertal dazukamen. Sie hatten unsere Musik gehört und wollten mitfeiern. Ich hatte ursprünglich nichts dagegen. Im Laufe des Abends informierte mich dann einer meiner Gäste, dass es mit der Gruppe eine Auseinandersetzung gegeben hatte. Ich forderte dann die Gruppe auf, meine Geburtstagsfeier zu verlassen. Dieser Forderung kamen die nicht geladenen Gäste auch nach. Wir feierten dann weiter, räumten später auf und dann ging ich schlafen, bis ich am nächsten Morgen gegen 6:30 Uhr von der Polizei geweckt wurde. Ich habe vorher weder die Party verlassen noch irgendeinen mit dem Motorrad verfolgt oder gar verletzt.
Ablauf aus Sicht des Verletzten:
Ich war an diesem Abend mit Freunden auf einer Geburtstagsfeier in Dönberg, als wir die Musik aus dem Hügelland hörten. Wir ließen uns dorthin fahren und bekamen direkt Getränke angeboten, obwohl wir ja nicht eingeladen waren. Was dann passiert ist, weiß ich nicht mehr, weil ich ja auch getrunken hatte. Ich habe nur mitbekommen, dass ein Mädchen belästigt worden sei und habe dann einen Schlag auf den Hinterkopf erhalten, wurde in den Schwitzkasten genommen und gewürgt. Später verließ ich mit meiner Gruppe zu Fuß die Örtlichkeit und wurde einige Hundert Meter weiter auf der Straße von einem Motorradfahrer bedroht und erhielt mit dem Visier von dessen Helm eine Verletzung im Gesicht und bekam Nasenbluten. Im Krankenhaus wurde bei mir später ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und ein Magentrauma festgestellt. Den Angeklagten erkenne ich nicht als den Mann wieder, der mich auf dem Motorrad mit seinem Helm attackiert hatte.
Ablauf aus Sicht einer Zeugin:
Gegen 1 Uhr nachts kam eine große Gruppe junger Erwachsener, obwohl nicht eingeladen zu unserer Geburtstagparty. Gegen 2 Uhr bemerkte ich, dass es einen Streit zwischen dem „später Verletzten“ und drei weiteren Gästen gegeben hatte. Dabei hörte ich wie der später „Verletzte“ verbal mit einer 9mm Pistole drohte und einem Gast gegenüber ankündigte, ihn in den Kopf zu schießen. Andere Gäste brachten den Bedroher dann zu Boden und durchsuchten dessen Umhängetasche, fanden aber keine Pistole. Aus der Gruppe der nicht eingeladenen Gäste hörte ich dann, wie geschildert wurde, dass der später Verletzte beim Feiern oftmals Ärger machen würde, egal ob angetrunken oder nicht. Nachdem die nicht eingeladenen Gäste von uns weggeschickt worden waren, räumten wir noch auf und gingen gegen 4 Uhr schlafen, bis uns die Polizei gegen 6:30 Uhr weckte, weil der “Verletzte” mit seinem Vater und der von ihm benachrichtigten Polizei auf unser Grundstück zurückgekommen war.
Ein weiterer vom Gericht zur Hauptverhandlung geladener, aber unentschuldigt nicht erschienener Zeuge „kassierte“ spontan vom Strafrichter ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft.
Plädoyers
Am Ende der Beweisaufnahme erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass sich die Vorwürfe der Anklage nicht bestätigt hätten und plädierte an den Strafrichter, den Angeklagten freizusprechen.
Diesem Antrag schloss sich auch der Strafverteidiger des angeklagten 24-jährigen aus Hattingen an.
Urteil „Im Namen des Volkes“
Richter Kimmeskamp verkündete dann sein Urteil und sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.