INFOVERANSTALTUNG ZUR DESIGN-VERORDNUNG FÜR NACHHALTIGE PRODUKTE

SIHK zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen- Die EU-Kommission hat im Rahmen des „Green Deal“ die Ökodesignrichtlinie novelliert und in einer neuen Verordnung für nachhaltige Produkte weitreichende Anforderungen festgelegt. Nach der formalen Zustimmung des Europaparlamentes kann sie voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Kraft treten. Die neue Ökodesign-Verordnung wird für viele Produkte gelten und Anforderungen beinhalten, die nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch die Kreislauffähigkeit und die Verringerung der Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt fördern. Diesen Vorgaben widmet sich die Veranstaltung „Rohstoffsicherung durch Kreislaufwirtschaft – Zirkuläre Geschäftsmodelle in der Praxis“ der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) am 8. März 2024.

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Betroffen sind fast alle Produkte mit Ausnahme von Lebens- und Arzneimitteln. Im Fokus stehen Verbraucherprodukte wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen und Farben sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium. Die Ökodesign-Verordnung enthält Anforderungen und Vorschriften, um Produkte langlebiger, leichter reparierbar und wiederverwendbar zu machen. Um die Versorgung mit Rohstoffen zu sichern, müssen Produkte nachhaltiger gestaltet und Ressourcen effizienter genutzt und eingesetzt werden. Die Rücknahme der eigenen Produkte bietet die beste Möglichkeit, Kosten für neue Rohstoffe zu reduzieren und von Lieferketten unabhängiger zu werden. Für mehr Transparenz könnte der Digitale Produktpass (DPP) sorgen, dessen Ausgestaltung derzeit politisch diskutiert wird.

In der SIHK-Veranstaltung präsentieren Unternehmen ihre Lösungsansätze, die eigenen Produkte aus dem Kunststoff- und Metallbereich im Kreislauf zu führen. Die Herausforderung liegt dabei in der ganzheitlichen Betrachtung des Lebenszyklus eines Produktes, angefangen beim Produktdesign über die Haltbarkeit eines Produktes, die Reparierbarkeit, seine Wiederverwendbarkeit sowie seine Recyclingfähigkeit. Mit der Ökodesign-Verordnung werden auch Informationsanforderungen für Produkte festgelegt. Die Informationen soll jeder Hersteller über einen individuellen Digitalen Produktpass zur Verfügung stellen. Über die aktuellen Planungen informiert die SIHK am 8. März 2024 von 9:30 – 13:30 Uhr in Hagen. Weitergehende Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es auf der SIHK-Homepage.