DIGITALISIERUNG DER GERICHTE GEHT EINEN WEITEREN SCHRITT

Dr. Reinhold Klapsing (Leiter des Servicebündel Justiz, IT.NRW), Vivien Visarius (Dezernentin des ITD1), Dr. Bernd Scheiff (Präsident des Oberlandesgerichts Köln), Klaus Petermann (Präsident des Landgerichts Bielefeld), Dr. Annedore Flüchter (Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Hamm) (vlnr) (Foto: IT.NRW)

Nordrhein-Westfalen- Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat die Softwareentwicklung für das erste Modul „Verwaltungssachen” von „Judica 4“, der Fachanwendung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in NRW erfolgreich abgeschlossen.

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„Judica“ ist ein Software-System zur Datenverwaltung und -verarbeitung der ordentlichen Gerichte in Nordrhein-Westfalen, das im Auftrag des Ministeriums der Justiz NRW in enger Zusammenarbeit mit dem ITD, dem IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW realisiert wurde. „Judica“ bietet eine instanzübergreifende Unterstützung aller Dienstzweige und leistet durch umfangreiche Funktionen für die Fachbereiche Zivil-, Familien-, Straf-, Nachlass-, Betreuungs- und Insolvenzsachen einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Justiz.

Pilotiert wird das Modul der neuen Fachanwendung im Landgericht Bielefeld. Dank der Integration mit Vorgängerverfahren („Judica 3“) sowie dem eAkten- und dem Textverarbeitungssystem können die Abläufe effizienter durchgeführt werden. „Judica 4“ profitiert nicht nur von einer neuen technischen Plattform und einer modernen Benutzungsoberfläche, sondern bringt spürbare Verbesserung durch neukonzipierte Masken und Geschäftsregeln, die von den Expertinnen und Experten der Verfahrenspflegestelle des ITD und IT.NRW erarbeitet wurden. Bis Ende 2024 werden weitere Gerichte in NRW die neue Fachanwendung nutzen können. Für die kommenden Jahre ist die sukzessive Bereitstellung weiterer „Judica 4“-Module vorgesehen.

Dr. Bernd Scheiff, Präsident des für den ITD verantwortlichen Oberlandesgerichts Köln: „Der heutige Tag stellt einen wichtigen Meilenstein dar, da das neue Fachverfahren nicht nur technologisch auf dem neuesten Stand ist, sondern maßgeschneidert entwickelt wurde, um die spezifischen Anforderungen unserer Gerichte abzubilden. Die erfolgreiche Pilotierung von „Judica“ 4 ist möglich dank der engen Kooperation zwischen dem Landesbetrieb IT.NRW und dem ITD. Während IT.NRW die Verantwortung für die Softwareentwicklung übernommen hat, stellt der ITD die fachliche Expertise sowie die für den Betrieb erforderliche IT-Infrastruktur zur Verfügung und bündelt alle erforderlichen IT-Kompetenzen.”

Dr. Reinhold Klapsing, Leiter des Servicebündels Justiz bei IT.NRW: „“Judica 4″ bedeutet einen erheblichen technologischen Sprung gegenüber „Judica 3“. Zudem haben wir zusammen mit unseren Partnern und Partnerinnen bei der Justiz den Anforderungsmanagement-Prozess optimiert, die agile Softwareentwicklung eingeführt und gemeinsame Softwarewerkzeuge etabliert. Dadurch können wir in der Zukunft die Anforderungsphase verkürzen, die Prioritäten gemeinsam setzen und die Anzahl der Rückfragen minimieren.”

Mit über 22 000 Anwenderinnen und Anwendern gehört „Judica“ zu den am häufigsten benutzten Fachanwendungen in den Gerichten in Nordrhein-Westfalen.