HATTINGER BESTREITET VERGEWALTIGUNG

Vergewaltigungsprozess: Der Angeklagte und sein Strafverteidiger, Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Vor der sechsten Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen begann heute (23. Oktober 2023) der Prozess gegen einen 35-Jährigen aus Hattingen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Jahre 2014 seine damalige Lebensgefährtin in Hattingen vergewaltigt zu haben. Außerdem ist der Besitz von kinderpornografischem Material angeklagt.

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Mit einstündiger Verspätung begann der heutige Prozess, da der Justiztransporter, der den Angeklagten aus dem Gefängnis zum Landgericht bringen sollte, im Stau stand. Der angeklagte Hattinger, bereits achtmal vorbestraft, befindet sich seit Ende Mai 2019 ununterbrochen in der JVA und muss aufgrund früherer Verurteilungen auch dort noch bis März 2027 bleiben.

Zuletzt wurde der Angeklagte am 22. Juni 2022 von den Richtern beim Landgericht Essen wegen Vergewaltigung bzw. sexuellem Übergriff auf eine seiner früheren Partnerinnen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Strafmaß gelangte damals noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Da im Verlauf früherer Vernehmungen eine Frau geäußert hatte, ebenfalls von dem Angeklagten im Jahre 2014 vergewaltigt worden zu sein, wurde von der Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren aufgenommen und aktuell neben der Vergewaltigung auch der Besitz von kinderpornografischem Material angeklagt. 

Angeklagter: Sex war einvernehmlich

Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen gab heute am ersten Verhandlungstag im Namen seines Mandanten diesbezüglich eine Erklärung ab. Der Angeklagte bestritt, im Jahre 2014 seine damalige Partnerin vergewaltigt zu haben. Die angeklagten sexuellen Handlungen seien einvernehmlich erfolgt, so die Einlassung des Hattingers über seinen Verteidiger.

Vorher hatte Staatsanwältin Groß bei der Verlesung der Anklageschrift geschildert, wie nach Meinung der Staatsanwaltschaft der 35-Jährige im Februar 2014 seine damalige Lebensgefährtin in einer Wohnung in Hattingen vergewaltigt haben soll, obwohl diese ihren entgegenstehenden Willen zwar geäußert haben will, sich letztendlich körperlich aber nicht gegen die Tat hat wehren können. Aus Anstandsgründen wird, wie immer, auf die Nennung von Details verzichtet.

Zugegeben wurde dann vom Angeklagten der Besitz von kinderpornografischem Material, welches die Beamten bei der Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten auf dem PC vorgefunden hatten. Staatsanwältin Groß bezifferte die Analyse des PC des Angeklagten mit dem Fund von 68 jugendpornografischen Dateien und 126 kinderpornografischen Dateien, darunter Bild und Video-Dateien.

Staatsanwältin: Solche Bilder vergisst man nie wieder

Als Staatsanwältin Groß dann aus einem 17-minütigen Video minutenlang Details der Vergewaltigung und des Missbrauchs eines Säuglings durch eine Frau schilderte, stockte vielen der im Gerichtssaal Anwesenden der Atem.

Der Vorsitzende Richter der VI. Großen Strafkammer Hahnemann überlegte dann, da sich die fünf Richter der Strafkammer vor Urteilsfindung ein eigenes Bild machen müssen, beim nächsten Verhandlungstermin den Video-Clip, der die grausame Vergewaltigung des Säuglings zeigt, unter Beibehaltung der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abspielen zu lassen.

Eine Gutachterin soll im Rahmen des gesamten Prozesses bewerten, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt, einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht wird.

Mit einem Urteil wird Mitte November gerechnet.


Kommentar:

Der angeklagte Hattinger hat über seinen Rechtsanwalt bereits den Besitz pornografischer Bilder und Videos zugegeben. Diese wurden ja auch auf seinem PC gefunden und sichergestellt. Mehr als erstaunlich ist jetzt zu hören, dass der Vorsitzende der Großen Strafkammer überlegt, sich beim nächsten Termin mit allen Gerichtsparteien und anwesender Öffentlichkeit den längeren Video-Clip, der die brutalste Vergewaltigung eines Säuglings durch eine Frau beinhalt, auf einem Großbildmonitor im Gerichtssaal ansehen will. Es mag verfahrenstechnisch vorgeschrieben sein, menschlich nachvollziehbar wäre diese Entscheidung auf keinen Fall.