VIER MESSERSTICHE – ANGEKLAGTER ERHÄLT BEWÄHRUNG

Strafverteidiger Rechtsanwalt Tim Salewski mit dem 45-jährigen Angeklagten. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Vor den Richterinnen und Richtern der XVI. Großen Strafkammer beim Landgericht in Essen endete heute (18. Juli 2023) der Prozess gegen einen 45-Jährigen. Der Angeklagte gestand und bereute, mit einem großen Küchenmesser viermal auf seine Ehefrau in Hattingen eingestochen zu haben. Er erhielt jetzt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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„Mein Mandant räumt die gegen ihn vorgetragenen Vorwürfe vollumfänglich ein“, sagte Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen bereits am ersten Verhandlungstag. RuhrkanalNEWS berichtete bereits entsprechend.

Der Angeklagte, durch eine Simultan-Dolmetscherin unterstützt, schilderte bereits am ersten Verhandlungstag immer wieder unter Tränen, wie es zu der Tat gekommen war, als er Mitte Dezember 2021 im Laufe einer Auseinandersetzung mit einem großen Küchenmesser in der gemeinsamen Wohnung in Hattingen mehrmals auf seine Ehefrau eingestochen hatte.

Eifersucht und KontrolleEhefrau wollte das Leben genießen

Seit 2004 lebt der Angeklagte in Deutschland. In der Ehe des Angeklagten ging es schon seit längerem turbulent zu. Immer wieder kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und verbalen Auseinandersetzungen, die sich durch die räumlichen Beschränkungen während der Corona-Phase noch verschärften.

Eine psychische Erkrankung der Ehefrau verbunden mit Depressionen und den durch die Ehefrau gewonnen Erkenntnissen, dass man bei mehreren Kindern nicht mehr die „gewohnte Freiheit“ genießen kann, verschärften das Miteinander in der Familie. „Ich vermisste den „Spaß am Leben“ und war nur noch für die Kinder und für den Haushalt zuständig“, sagte die Ehefrau vor Gericht aus.

Erschütternd war zu hören, dass sie vor Jahren bereits gedroht hatte, ihren Kindern etwas anzutun, falls ihr Ehemann sie verlassen würde. Dieser hatte nämlich in Erfahrung gebracht, dass sie die ehelichen Treue nicht eingehalten hatte. Eines ihrer Kinder soll sie in das Badezimmer gezogen und dem Kind dort ein Messer an den Hals gehalten haben.

Lebensgefährlich verletzt

Nach einem gemeinsamen Urlaub im Herbst eskalierte es dann Mitte Dezember 2021. Die Ehefrau fühlte sich von dem Angeklagten, der ihr zwar den Seitensprung vor Jahren verziehen haben will, immer noch überwacht und kontrolliert. Dieser wiederum fühlte sich durch seine Ehefrau provoziert und hat dann im Rahmen einer zuerst verbalen Auseinandersetzung viermal mit einem 20 cm langen Küchenmesser im Beisein einiger seiner Kinder auf seine Ehefrau eingestochen. Vorher soll sich bei ihm die Vermutung bestätigt haben, dass seine Frau einen neuen Freund habe, eine eigene Wohnung anmieten und sich von ihm trennen wollte.

Die Ehefrau, die inzwischen mit einem neuen Partner zusammenlebt, erlitt zwei Stichverletzungen am Oberschenkel und zwei weitere Stichverletzungen am Oberarm. Eine Notoperation rettete ihr das Leben. Noch heute leidet sie unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Tat.

Strafverteidiger Salewski legte der Staatsanwältin und den Richtern einen Zahlungsnachweis vor, der beinhaltete, dass der Angeklagte bereits einen Betrag von 5.000 Euro im Zusammenhang mit einem Täter-Opfer-Ausgleich an seine von ihm inzwischen getrenntlebende Ehefrau überwiesen hat. Auch ein weiterer einvernehmlicher Täter-Opfer-Ausgleich über einen fünfstelligen Betrag wurde zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Frau dem Gericht vorgelegt.

Staatsanwältin und Strafverteidiger plädierten für eine Bewährungsstrafe

„Ich will keine Rache und auch nicht, dass er ins Gefängnis muss, ich will einfach nur meine Ruhe haben“, sagte die Ehefrau des 45-Jährigen, die als Nebenklägerin auftrat und ergänzte, „mit der Untersuchungshaft ist er gestraft genug und die Kinder müssen ja auch betreut werden“.

Heute verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Kliegel dann das Urteil der XVI. Großen Strafkammer und verurteilte den früher in Hattingen wohnenden Angeklagten unter Berücksichtigung aller für und gegen ihn sprechenden Fakten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil dem Plädoyer von Rechtsanwalt Salewski (Hattingen), der ausführlich seinen Antrag auf Verhängung einer Bewährungsstrafe begründet hatte. Auch Staatsanwältin Haering hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.