HATTINGER WEGEN VERGEWALTIGUNG VERURTEILT

Strafverteidiger Rechtsanwalt Henner Sentner mit seinem Mandanten. (Foto: Höffken)

Hattingen – Die Richterinnen und Richter der XXIV. Großen Strafkammer beim Landgericht in Essen verurteilten heute am dritten Verhandlungstag (16. März 2023) einen 22-Jährigen aus Hattingen wegen Vergewaltigung.

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Anfang April 2021, davon waren die Richter:innen überzeugt, hat der Angeklagte eine minderjährige Jugendliche gegen ihren Willen in dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Hattingen vergewaltigt. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt den Vorwurf der Vergewaltigung, räumte den Vollzug des nach seiner Ansicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit der jungen Frau allerdings ein.

RuhrkanalNEWS berichtete bereits über den ersten Tag und gestrigen Tag der Hauptverhandlung.

NEIN heißt NEIN

In einem kurzen, aber turbulenten Gerichtstermin verkündete dann der Vorsitzende Richter Dr. Hempel heute das Urteil der Großen Strafkammer.

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Im Namen des Volkes wurde der 22-jährige Hattinger wegen Vergewaltigung der minderjährigen Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Diese Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und der Verurteilte den Weisungen der Bewährungshilfe unterstellt. Das Strafmaß entsprach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Außerdem muss der verurteilte Hattinger neben den angefallenen Gerichtskosten an die junge Frau als Schmerzensgeld einen Betrag von 3.600 Euro in monatlichen Raten von je 100 Euro zahlen. Ob die Richter der großen Strafkammer weitergehende Therapiemaßnahmen als Bewährungsauflagen gegen den Verurteilten verhängen, bleibt abzuwarten.

Weitergehende zivilrechtliche Ansprüche waren nicht Gegenstand dieses Strafprozesses.

Wie an den bisherigen Verhandlungstagen ging auch dieser Verhandlungstag turbulent und emotional zu Ende. Gab es bisher zwischen dem Angeklagten und dem Staatsanwalt turbulente und lautstarke Wortbeiträge, so unterbrach heute der Verurteilte den Vorsitzenden Richter Dr. Hempel bei seiner Urteilsbegründung und der Hattinger musste mehrmals von diesem zurecht gewiesen werden.

Mit dieser Zurechtweisung kam der Verurteilte lange Zeit emotional nicht klar und zeigte das durch verschiedene Gesten deutlich.

Strafverteidiger kündigt Rechtsmittel gegen das Urteil an

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Sentner, kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, gegen das heutige Urteil des Landgerichtes Essen Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Bis zur Rechtskraft des Urteils gilt der 22-jährige Hattinger als unschuldig (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“)

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