DONNERSTAG WIRD DAS URTEIL IM VERGEWALTIGUNGSPROZESS GESPROCHEN

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Hattingen – Beim Landgericht in Essen wird morgen (16. März 2023) von den Richterinnen und Richtern der XXIV. Großen Strafkammer das Urteil gesprochen. Ein 22-Jähriger aus Hattingen ist angeklagt, Anfang April 2021 in dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Hattingen eine Jugendliche vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf energisch.

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RuhrkanalNEWS berichtete bereits über den ersten Tag der Hauptverhandlung am 08. März 2023. Die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft hinsichtlich eines Tatvorwurfes der Vergewaltigung wiegen schwer.

Zwischen August 2020 und ca. Februar/März 2021 soll der in Hattingen wohnende 22-jährige Angeklagte mit einer deutlich jüngeren minderjährigen Jugendlichen eine Beziehung geführt haben, die beide gegenüber ihren Familien geheim hielten, um Turbulenzen wegen des deutlichen Altersunterschiedes zu verhindern.

Als Mitte April 2021 ein Familienangehöriger der Jugendlichen verstorben war, fand der Angeklagte die junge Frau, seine frühere Freundin, abends aufgewühlt und weinend im Treppenhaus des von ihnen beiden bewohnten Mehrfamilienhauses.

Der Angeklagte bestätigte in seiner Aussage, am Tage der Tat zunächst die Jugendliche tröstend umarmt zu haben. Seine Frage an die junge Frau, ob sie „Lust“ habe, soll diese mit den Worten „ich weiß nicht“ beantwortet haben. Die Junge Frau will dagegen ein deutliches NEIN gesagt haben, dennoch habe der Angeklagte mit ihr dann den Geschlechtsverkehr vollzogen. Deswegen wurde dieser sieben Wochen später angezeigt.

Am heutigen zweiten Hauptverhandlungstag (15. März 2023) wurden verschiedene Zeugen gehört. Dabei sollte auch ermittelt werden, wann die junge Frau welchen Bekannten zu welchem Zeitpunkt von dem Übergriff berichtet hatte.

Ihrer Mutter hatte die junge Frau erst 7 Wochen nach dem Vorfall von dem Erlebten berichtet. Rechtsanwalt Sentner führte Chatprotokolle zwischen der jungen Frau und seinem Mandanten in die Hauptverhandlung ein, aus denen hervorging, dass die junge Frau noch 17 Mal nach dem angeklagten Vorwurf der Vergewaltigung dem Angeklagten, ihrem früheren Freund, geschrieben habe, dass sie ihn liebe.

NEIN heißt NEIN

Den vom Strafverteidiger Sentner eingebrachten Beweisantrag, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Wahrheitsfindung und Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten zu beauftragen, wurden vom Staatsanwalt und von den Richtern abgelehnt. Gleichfalls wurde der Antrag des Strafverteidigers abgelehnt, zahlreiche gespeicherte Sprachnachrichten, die zwischen der jungen Frau und dem Angeklagten nach der angeklagten Tat stattgefunden hatten, vorzuspielen.

Auch am zweiten Verhandlungstag kam es zwischen dem 22-Jährigen Angeklagten und dem Staatsanwalt zu einem lautstarken Redebeitrag, der dann vom Vorsitzenden Richter schlichtend beendet wurde.

Die Staatsanwaltschaft ist nach den bisherigen Aussagen der jungen Frau der Ansicht, dass der Angeklagte das „NEIN“ der Jugendlichen vor Ausführung des sexuellen Übergriffes nicht akzeptiert hat. „Nein“ ist eine relativ einfach klare Aussage“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Hempel noch am ersten Verhandlungstag.

Plädoyers wurden bereits gehalten – Bewährungsstrafe versus Freispruch

Am Ende des heutigen Verhandlungstages (15. März 2023) wurden dann noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit die beiden Plädoyers gehalten.

Staatsanwalt Holz war am Ende seines Plädoyers davon überzeugt, dass die Vergewaltigung stattgefunden hat und beantragte bei den Richtern der Großen Strafkammer, den Angeklagten aus Hattingen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren zu verurteilten, diese Strafe zur Bewährung auszusetzen und gleichzeitig dem Angeklagten eine an die junge Frau zu zahlende Geldauflage aufzuerlegen. Diesem Plädoyer schloss sich dann Rechtsanwältin Tahden-Farhat als Vertreterin der Nebenklage an.

Strafverteidiger Rechtsanwalt Sentner sah das ganz anders. Nach seiner Ansicht reichten die Ergebnisse der Beweisaufnahme mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nicht aus, den Angeklagten für den Vorwurf der Vergewaltigung zu verurteilen. Er beantragte für seinen Mandanten daher einen „Freispruch“.

Morgen (16. März 2023) wird der Vorsitzende Richter der XXIV. Großen Strafkammer dann das Urteil „Im Namen des Volkes“ verkünden.