SEXUELLE BELÄSTIGUNG NICHT BEWIESEN

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 35-Jähriger hatte wegen sexueller Belästigung einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Heute gab es dazu eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht.

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Bei einer Busfahrt soll es zu der angeklagten sexuellen Belästigung gekommen sein. Die Mutter einer 17-Jährigen, die sich sexuell belästigt gefühlt hatte, erstattete dazu eine Anzeige.

Vorfall aus Sicht der 17-Jährigen:

Bei einer Busfahrt von Ennepetal nach Schwelm stiegen Mitte Februar 2023 gegen halb acht morgens in Hattingen zwei Männer in den Bus ein und setzten sich neben die junge Frau, die auf der letzten Bank hinten im Bus rechts am Fenster saß. Die junge Frau fühlte sich unwohl, da einer der Männer alkoholisiert war und der andere sich dicht neben die an Autismus leidende jungen Frau setzte. Während der Fahrt soll einer der beiden Männer, der 35-Jährige, mit der Hand an das Bein der neben ihm sitzenden jungen Frau geraten sein. Das empfand diese als sexuelle Belästigung und konnte sich aufgrund ihrer Erkrankung „nicht mehr bewegen“, um sich auf einen anderen Platz zu setzen. In Schwelm stieg die junge Frau aus dem Bus und informierte weinend ihre Mutter über ihre Empfindungen. In der heutigen Hauptverhandlung erkannte sie keinen der Anwesenden als Mitfahrer im Bus wieder.

Vorfall aus Sicht des 35-jährigen Angeklagten, durch eine Dolmetscherin übersetzt:

Ich bin an dem Tag nach Schwelm gefahren um beim Migrationsamt Finderabdrücke abzugeben. Ich habe die junge Frau weder berührt noch sexuell belästigt. Ich saß zwar neben der jungen Frau, nur während der Busfahrt ruckelt es zwangsläufig und wenn man bei einem vollen Bus nebeneinander sitzt, kann es schon mal zu leichten Berührungen kommen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und habe daher Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

Vorfall aus Sicht eines Zeugen (Bekannter des Angeklagten)

Ich fuhr mit in dem Bus und kann mich nicht mehr an Details erinnern. Bei einer Vollbremsung des Busfahrers in Schwelm fiel ich nach vorne und erlitt starkes Nasenbluten, welches den Einsatz eines Notarztes erforderlich machte. Ich kam in ein Krankenhaus, dort stellte man bei mir einen Blutalkoholwert von 3,56 Promille fest. Dass jemand im Bus gesessen hat weiß ich noch, aber nicht mehr, wer es war.

Bewertung aus Sicht der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme:

Die Vorwürfe der Anklage haben sich nicht bestätigt. Der Angeklagte ist auf Kosten der Landeskasse freizusprechen.

Urteil des Strafrichters im Namen des Volkes: Freispruch

Die Voraussetzungen, den Angeklagten gemäß § 184i STGB wegen sexueller Belästigung zu verurteilen, liegen nicht vor. Der im Gerichtssaal nachgestellte Sachverhalt stellt einen Grenzfall dar, ein enges Aufeinandertreffen ist aber bei vollbesetzten Bussen zwischen nebeneinandersitzenden Personen oftmals nicht zu verhindern. Der Angeklagte 35-Jährige wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.