GUT GEMEINTES ANGEBOT DER POLIZEI FÜHRTE ZUR WIDERSTANDSHANDLUNG

Die für Hattingen, Sprockhövel und Wetter zuständige Polizeiwache an der Nierenhofer Straße (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 34-jähriger aus Hattingen hatte sich heute (09. Januar 2023) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und wegen Beleidigung zu verantworten.

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Der Angeklagte ist bei Gericht kein Unbekannter und folgte auch nicht immer den Ladungen zu einem Gerichtstermin. Ein Haftbefehl zeigte dann aber Wirkung und pünktlich erschien der 34-Jährige heute (09. Januar 2023) in Begleitung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Sentner, im Amtsgericht.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, Anfang Dezember 2021 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und im Verlauf der polizeilichen Handlungen einen Beamten beleidigt zu haben.

Vorfall aus Sicht der Polizei:

Passanten informierten Anfang Dezember 2021 die Polizei, dass ein scheinbar volltrunkener Mann auf der Fahrbahn umherwankt und den Autoverkehr gefährdet. Eine Streifenwagenbesatzung war dann innerhalb weniger Minuten vor Ort und fand nach einiger Suche den alkoholisierten Angeklagten, der im Gras neben einem Trafohäuschen in der Nähe eines Schnellimbisses lag.

„Wir haben ihm aufgeholfen, wollten ihm helfen, denn es war schließlich Dezember“, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge aus und ergänzte, „dabei mussten wir ihn schon stützen“.

„Damit der Mann nach Hause kam, boten wir ihm fürsorglich an, für ihn ein Taxi zu rufen“. Dieses gut gemeinte Angebot ließ den Angeklagten dann am Tage der Tat wohl ausrasten. Er weigerte sich, ein Taxi zu benutzen und nach dem gut gemeinten Vorschlag der Streifenwagenbesatzung kam es zu einer Rangelei, die mit einer Fixierung des Angeklagten endete, nachdem er nach den Beamten geschlagen und getreten hatte.

Angeklagter hatte 2,71 Promille Blutalkohol

Im Streifenwagen beleidigte er die Beamten dann noch auf das Übelste. Der Widerstand des Angeklagten ging im Polizeigewahrsam weiter. „Er wurde sofort ruppig und renitent und unsere vorgeschriebenen Maßnahmen mussten dann unter Zwang erfolgen“, so der Polizeibeamte.

Die dem Angeklagten entnommene Blutprobe ergab einen Promillegehalt von 2,71 Promille, sicherlich kein geringer Wert. „Wir haben es gut gemeint, wollten ihm helfen, nur als er ausfallend wurde und Widerstand leistete, wurde es unschön“, so der Polizeibeamte.

Vorfall aus Sicht des Angeklagten:

Er stand unter Führungsaufsicht der Bewährungshilfe, war fast am Ende eines Methadon-Programmes in einer Entzugsklinik und brach dann drei Wochen vor dem Ende der Therapie diese einfach ab. Die Therapie war allerdings Bewährungsauflage aus einer früheren Verurteilung.

Die Bekanntschaft mit einer Dame in der Entzugsklinik soll der Grund gewesen sein, warum der Angeklagte wieder seinem Alkohol- und Drogenkonsum nachging.

Auch der Kontakt zur Bewährungshilfe wurde vom Angeklagten abgebrochen, so dass der Bewährungshelfer für den Angeklagten keine günstige Sozialprognose ausstellen konnte. Selbst das gutgemeinte Angebot vom Cafe-Sprungbrett, den Angeklagten persönlich zu einer Entzugsklinik nach Langenberg zu fahren, wurde von diesem abgelehnt.

„Ich habe viele Chancen bekommen, diese aber nicht genutzt und viel Sch…. gebaut“, sagte der Angeklagte dazu. 6 Tage nach seiner Selbst-Entlassung aus der Entzugsklinik wurde er dann rückfällig.

Zu den Anklagevorwürfen erinnerte sich der Angeklagte nur, dass er kein Taxi wollte, weil er keinen einzigen Cent Bargeld hatte. „Hätte ich das Angebot der Taxifahrt angenommen, wäre die Polizei direkt zu mir danach nach Hause gekommen, weil der Taxifahrer diese dann wegen Nichtzahlung der Gebühr gerufen hätte, und das wollte ich auch nicht“, lautete die Einlassung des Angeklagten zu den Vorwürfen.

Verfahren wegen zu erwartendem Freiheitsentzug eingestellt

Strafverteidiger Rechtsanwalt Sentner bat das Gericht, seinen Einwand der Schuldunfähigkeit seines Mandanten aufgrund dessen hohen Promillewert zu prüfen. Da sein Mandant im Übrigen mit einem Widerruf der Bewährung aufgrund seines eigenmächtigen Abbruchs der Therapie rechnen muss, drohe ihm ein Freiheitsentzug von zwei Mal 6 Monaten aus früheren Verurteilungen und es wäre zu überlegen, das aktuelle Verfahren unter diesen Umständen einzustellen.

Nach Beratung folgten die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Strafrichter diesem Vorschlag und das aktuelle Verfahren wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt, da der Angeklagte zeitnah mit einem Gefängnisaufenthalt von 12 Monaten als Bewährungsversager aus einer früheren Verurteilung rechnen muss.