Hattingen – Beim Amtsgericht Hattingen hatte sich heute (15. April 2024) ein 26-Jähriger zu verantworten. Angeklagt war er wegen Bedrohung und Beleidigung.
Zu Beginn der Hauptverhandlung musste Richter Kimmeskamp dem Angeklagten aufgrund dessen Verhalten mit klar verständlichen Worten kurz und knapp verdeutlichen, dass er Angeklagter in einem Strafprozess ist. Von September bis Oktober 2023 soll der Hattinger immer wieder einer jungen Frau nachgestellt, diese bedroht, beleidigt und tyrannisiert haben. Bei einem Spaziergang zufällig kennengelernt, akzeptierte der Angeklagte in der folgenden Zeit nicht, dass die junge Frau kein Interesse an einer Beziehung mit ihm hatte.
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
„Ich habe sie beleidigt, war oft betrunken und habe auch konsumiert, es tut mir voll leid“, sagte der Hattinger und ergänzte, „mein Anwalt hat mir geraten, den Ball jetzt flach zu halten“. „Ich hatte drei verschiedene Handys und habe sie abwechselnd damit angerufen“, ergänzte der bereits mehrfach vorbestrafte Hattinger. Auch mit der Ausnüchterungszelle im Hattinger Polizeigewahrsam hatte er schon Bekanntschaft gemacht.
Die junge Frau schilderte dann ihre Erfahrungen mit dem Angeklagten. Dabei soll dieser sie oftmals nachts mit wechselnden Handynummer angerufen haben. Er warf ihr „Kussmündchen“ zu, wenn sie sich im Hattinger Ortsteil mal begegneten. Weiterhin soll er sie bedroht haben, indem „Leute kommen und sie fertig machen würden“. Der Höhepunkt war dann die Ankündigung, Eier auf ihr Auto zu werfen, wenn sie nicht aus dem Haus kommen würde.
Die gestalkte Hattingerin schilderte dann dem Strafrichter, dass der Angeklagte auch noch die Autoscheibe an ihrem PKW eingeschlagen habe. Eine diesbezügliche Strafanzeige sei noch in Bearbeitung bei der Polizei. Zeugen hätten den Angeklagten identifiziert. „Dazu sage ich nichts“, erklärte dann der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. „Ich habe immer noch Angst vor ihm“ schilderte dann die junge Frau den gegenwärtigen Zustand.
Am Ende der Beweisaufnahme verurteilte Richter Kimmeskamp den 26-jährigen arbeitssuchenden Hattinger wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt zu 1.350 Euro Geldstrafe.
„So ganz lappalienmäßig, wie sie das hier darstellen, ist das nicht“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten und ergänzte zum Schluss, die nächste Strafe wird eine Freiheitsstrafe sein, denn so kann das nicht weitergehen. Und weitergehen könnte es in Kürze schon wegen der Beschädigung der Autoscheibe am PKW der jungen Frau.
Während dieser Hauptverhandlung wurde es voll im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 des Gymnasiums Waldstraße machten mit ihrem Lehrer eine Exkursion zum Amtsgericht und konnten die Hauptverhandlung verfolgen, für die Kids das erste Mal, Zuhörer in einem Strafprozess zu sein. Später konnten die Schüler:innen noch die Arrestzelle im Untergeschoss des Amtsgerichtes besichtigen und in der Pause beantwortete der Strafrichter die Fragen der Gymnasiasten. Auch die in der Diskussion stehende mögliche Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit wurde von den Gymnasisten mit dem Strafrichter und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft intensiv erörtert.