Hattingen – Ein 25-Jähriger aus Sprockhövel hatte sich jetzt vor dem Strafrichter zu verantworten. Sexuelle Belästigung wurde ihm vorgeworfen.
„Ich möchte nicht bestreiten, dass die junge Frau „angefasst“ wurde, nur mein Mandant war es nicht“, sagte Rechtsanwalt Salewski, der Strafverteidiger des 25-Jährigen aus Sprockhövel, dessen Mandant hinsichtlich der Verständigung zusätzlich von einem Dolmetscher, der aus dem Afghanischen übersetzte, unterstützt wurde.
Übergriff auf dem Stadtfest
Beim Sprockhöveler Stadtfest 2023 soll es am 10. September 2023 zu dem Übergriff gekommen sein. Die junge Frau hatte nach eigener Schilderung gegen 23 Uhr auf dem Stadtfest das voll besetzte Festzelt verlassen, um außerhalb des Zeltes etwas zu trinken. Dann ging sie wieder in das stark gefüllte Zelt zu ihren Freunden.
Fremde Hand unter ihrem Rock
Plötzlich, so die junge Dame vor Gericht, spürte sie im gefüllten Festzelt von hinten eine Hand unter ihrem Rock auf ihrem Po. „Ganz fest zugegriffen hat er nicht, aber ich war total geschockt“, ergänzte die junge Frau. Im Gericht stellte sie dabei die Szene in etwa nach.
Sie verließ das Festzelt, wandte sich an die Kräfte des Sicherheitsdienstes, die die anwesende Polizei verständigten. Gegenüber den Kräften der Polizei will die junge Frau dann im Zelt den Angeklagten als den „Grapscher“ hinter ihr identifiziert haben.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt die Anklagevorwürfe gegen den schon vorbestraften 25-jährigen aus Sprockhövel für erwiesen, da die junge Frau diesen schon wenige Minuten nach der Tat im Festzelt wiedererkannte. Er plädierte, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, also 500 Euro gegen den Angeklagten zu verhängen.
Das sah Rechtsanwalt Salewski ganz anders. „Es gibt keinen neutralen Zeugen, also nur eine „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ ohne weitere neutrale Beweismittel“, so der Strafverteidiger. Er sah Widersprüche der Details bei der Aussage der Geschädigten kurz nach der Tat bei der Polizei und aktuell vor Gericht. Er schloss auch eine versehentliche Berührung in dem vollen Festzelt bei den ganzen feiernden und tanzenden Personen nicht aus und beantragte für seinen Mandanten einen Freispruch. Der Strafverteidiger stellte dann ergänzend noch einen Hilfsbeweisantrag auf Ladung weiterer Zeugen, sollte der Strafrichter zu einer Verurteilung kommen.
Diesem Antrag des Rechtsanwaltes folgte dann der Richter und verkündete die Fortsetzung der Verhandlung am 16. Dezember 2024. Zu diesem Termin wird dann ein Zeuge geladen, der den „wahren“ Täter benennen können soll, außerdem die zwei Polizeibeamten, die den Einsatz vor Ort bearbeiteten.
+++++UPDATE++++ In der Verhandlung am 16. Dezember 2024 wurde der 25-jährige Angeklagte aus Sprockhövel auf Kosten der Landeskasse freigesprochen, da nicht mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden konnte, dass der Sprockhöveler der Täter war.