76-JÄHRIGER PÄDOPHILER WURDE WIEDER RÜCKFÄLLIG – JETZT GEFÄNGNIS

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Fünf Jahre nach seiner damals schon zweiten Verurteilung wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften hatte sich ein 76 Jahre alter Mann aus Sprockhövel erneut vor Gericht zu verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, sich noch während seiner laufenden Bewährungszeit im Dezember 2020 und im Februar 2021 zum wiederholten Male kinderpornografisches Material beschafft zu haben.

Zur Erinnerung: Minderjährige Enkelkinder zum sexuellen Missbrauch angeboten
Der Sprockhöveler gestand bereits im Prozess im Januar 2018, in einem öffentlichen Videotext-Chat, in dem Gleichgesinnte unter anderem ihre Phantasien über kinderpornografische Handlungen austauschen, zwei minderjährige Kinder seiner Tochter im Alter von 7 Monaten und 2 Jahren für sexuelle Praktiken angeboten zu haben. Die angebotenen Enkelkinder existieren in Wirklichkeit gar nicht.

Mitte Februar 2017 nutzte er damals wiederum einen Chatraum, um kinderpornografische Fantasien auszutauschen und in Rollenspielen „zu intensivieren“.

Bei einer früheren Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizeibeamten bei dem Angeklagten auf dessen Handy über 100 Bilddatensätze. 20 Bilder konnten von der Polizei geöffnet werden. Die Bilder will der Angeklagte, so seine damalige Einlassung, unaufgefordert erhalten und normalerweise sofort gelöscht haben.

Stilles Entsetzen bei den Zuhörern
Als Staatsanwalt Jörg Weber im Prozess 2018 den Inhalt dieser 20 Bilder, auf denen auch Kinder sexuell missbraucht wurden, beschrieb, bemerkte man bei den Zuhörern im Gerichtssaal „stilles Entsetzen“.

Der Strafverteidiger des Angeklagten bewertete damals das Verhalten seines Mandanten moralisch als verwerflich. Sein Mandant habe bei den Taten das „Kopfkino“ zur sexuellen Stimulation genutzt, so dass es zu keiner realen Handlung gekommen sei. Der Angeklagte aus Sprockhövel hatte dem Gericht bereits 2015 in einem Prozess versichert, mit diesem Chatten aufzuhören.

Die guten Vorsätze des Angeklagten, mit diesem verwerflichen Chatten aufzuhören, hatten allerdings keinen Erfolg. Ende Dezember 2020 und im Februar 2021 begab er sich nach eigenen Angaben wieder in diesen „öffentlichen Chatraum“ und besorgte sich kinderpornografisches Material, welches ihm eine Strafanzeige und die heutige (09. Januar 2023) öffentliche Hauptverhandlung bescherte.

Wohnungsdurchsuchung – Da klingelte die Polizei

Die Folge war auch wiederum eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten in Niedersprockhövel und die Beschlagnahme eines Handys, auf dem jedoch keine strafbaren Bilder gefunden wurden. „Ich hatte schon ein neues Handy, und auf dem neuen waren keine Bilder drauf“, erklärte dazu der Angeklagte.

„Ich bedauere mein Verhalten sehr, aber die Langeweile treibt mich oft dazu, entsprechend zu chatten“, ergänzte der 76-Jährige mit Verweis auf seinen gesundheitlich schlechten Zustand.

10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung für den 76-Jährigen

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte dann für jede der zwei aktuell angeklagten Taten je 8 Monate Freiheitsstrafe, berücksichtigte dabei das Geständnis des Angeklagten aber auch seine zwei einschlägigen Vorstrafen und beantragte beim Strafrichter, gegen den Sprockhöveler eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen und keine Bewährung zu genehmigen.

„Ich wollte eigentlich nicht in den Knast“, sagte der betagte Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. Einen Hinweis von ihm, sich einer entsprechenden Therapie zu unterziehen, hörte man in der öffentlichen Hauptverhandlung nicht.

Richter Kimmeskamp sprach dann sein Urteil „Im Namen des Volkes“ und verurteilte den 76-jährigen  Sprockhöveler wegen Besitzes und Beschaffung kinderpornografischen Materials zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, für die er keine Bewährung einräumte.

Unmittelbar nach dem Ende der Hauptverhandlung wollte dann der Sprockhöveler direkt die Möglichkeit nutzen, gegen dieses Strafmaß der ersten Gerichtsinstanz Rechtsmittel einzulegen.

Kinder schützen
„Kinder sollen und müssen geschützt werden“, sagte Staatsanwalt Jörg Weber bereits 2018 und stellte fest, dass immer wieder die Nachfrage nach kinderpornografischem Material die Erstellung solcher verwerflichen Bilder und Filme fördert.