DA ZÜCKTE DER STRAFVERTEIDIGER SEINE GELDBÖRSE

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Über eine für die Beteiligten „peinliche Situation“ berichten wir aus dem Hattinger Amtsgericht.

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Nicht ganz auf dem Laufenden gewesen

Der 49-jährige Angeklagte aus Hattingen kam Anfang Mai 2023 nach Hause und hatte wunschgemäß auch noch Essen vom Schnellimbiss mitgebracht. Als er in seiner Wohnung das Essen in das Zimmer seiner Tochter bringen wollte, verschloss die Jugendliche spontan die Tür zu ihrem Zimmer.

„Bei meinem Mandanten brannten dann alle Sicherungen durch, als er sich Zutritt zum Zimmer seiner minderjährigen Tochter verschaffte und dort einen jungen Mann nur noch leicht bekleidet in ihrem Bett vorfand“, sagte Strafverteidiger Rechtsanwalt Kilicki.

Rechtsanwalt räumt Anklagevorwürfe vollumfänglich ein

Vorher hatte der Verteidiger „direkt klaren Tisch gemacht“, er hatte im Namen seines Mandanten alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die von Amtsanwältin Flaisch vorgetragen wurden, vollumfänglich eingeräumt. Körperverletzung in zwei Fällen und Unterschlagung lauteten die Anklagevorwürfe.

Als der Angeklagte am Tattag ausrastete, hatte sich die Jugendliche zum Schutz ihres nur noch spärlich bekleideten Freundes noch vor diesen gestellt, dennoch bekam der junge Mann vom Vater seiner Freundin noch einige Schläge ab, als dieser wie wild um sich geschlagen haben soll. Der junge Mann konnte dann „mit nur wenig Kleidung an“ durch den Garten „flüchten“.

Der geflüchtete junge Mann vermisste seit dem Vorfall einige bei seiner Freundin zurückgelassene persönliche Gegenstände und bezifferte seinen dadurch erlittenen Schaden mit rund 300 Euro. Es erschien nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte diese aus Wut beschädigt oder entsorgt hatte.

„Wir bitten für die Reaktion meines Mandanten um Verständnis, die auch aus dem Kulturkreis seines Heimatlandes geprägt ist“, sagte der Strafverteidiger und betonte, dass sein Mandant bisher mit dem Gesetz noch nie in Konflikt gekommen sei und auch nicht wusste, dass seine Tochter einen Freund habe.

Bargeldübergabe im Gerichtssaal

Mit Zustimmung aller Gerichtsparteien stellte Richter Kimmeskamp dann das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Der junge Mann erhielt 500 Euro vom Angeklagten, die dessen Verteidiger spontan aus seiner Geldbörse holte und noch im Gerichtssaal dem darüber erstaunten jungen Mann übergab.

Der Angeklagte muss weiterhin noch 500 Euro an die Krebshilfe Hattingen/Sprockhövel zahlen, die auch dieser am liebsten spontan noch im Gerichtssaal durch Barzahlung beglichen hätte. Denn damit wäre dann das ganze Verfahren gegen ihn erledigt gewesen.

Und zum Schluss noch eine gute Nachricht, die Jugendliche ist immer noch mit dem jungen Mann befreundet.

Ergänzung: STGB § 153a – Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

(1) 1 Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

2. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

  1. (…)
  2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (….) zu zahlen.

1 Kommentar zu "DA ZÜCKTE DER STRAFVERTEIDIGER SEINE GELDBÖRSE"

  1. Ich hoffe das der Kinmeskamp bald auch einen jungen man im Schlafzimmer seiner Frau finden wird.

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