VERHANDLUNG 5 – DIEBSTAHL BEIM BAUHOF – „SCHMIERE-STEHER“ BESTRAFT

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Bei der letzten der 5 Hauptverhandlungem am heutigen Tage (05. Dezember 2022) hatte sich ein 34-Jähriger wegen besonders schwerem Diebstahl vor dem Strafrichter zu verantworten.

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Es muss ein Schrecken für die städtischen Mitarbeiter des Sprockhöveler Bauhofes gewesen sein, als sie am Dienstag nach Ostern 2021 frühmorgens bemerkten, dass das Haupttor des Bauhofes aufgebrochen worden war. Das war aber noch nicht alles. Zahlreiche Schränke in fast allen Räumen waren aufgebrochen, viel Werkzeug und zahlreiche Maschinen wurden entwendet. Der Schaden betrug laut Stadtverwaltung rund 60.000 Euro. Über die Auslösung einer Alarmanlage wurde nicht berichtet.

Zum Abtransport nutzten dann die Täter nach bisherigen Erkenntnissen die stadteigenen Caddys des Bauhofes, bei denen sie vorher noch die Scheiben mit dunkler Farbe besprühten. Bemerkenswert war zu hören, dass der bzw. die Täter die Caddys nach dem erfolgten Abtransport der vielen gestohlenen Maschinen und Werkzeuge wieder auf das Bauhofgelände zurückbrachten.

Der heute Angeklagte wurde durch einen ins bulgarisch übersetzenden Dolmetscher unterstützt.

Rechtsanwalt Akyildiz, der den Angeklagten als Pflichtverteidiger vertrat, gab direkt zu Beginn eine Erklärung im Namen seines Mandanten ab. Danach will dieser von einem Landsmann angesprochen worden sein und 300 Euro dafür erhalten haben, dass er bei dieser Tat „Schmiere“ gestanden habe.

Er sei in einem PKW aus Essen abgeholt, zum Bauhof nach Sprockhövel gefahren und nach der Tat wieder nach Essen zurückgefahren worden. Während der Tat habe er „Schmiere gestanden“ und nur einmal beim Abtransport einer Waschmaschine aus dem Gebäude kurz mitgeholfen.

Durch eine winzige Blutspur des Angeklagten auf einem Schrank im Bauhofgebäude kamen die Ermittler dann diesem nach einer DNA-Auswertung auf die Spur.

Alle heute geladenen Zeugen waren sich sicher, dass es sich bei diesem Diebstahl um mehrere Täter gehandelt haben muss, die bisher noch nicht ermittelt werden konnten.

Am Ende der Beweisaufnahme plädierte der Staatsanwalt für das „Schmiere stehen“ des Angeklagten mit hoher krimineller Energie für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei. Außerdem solle der Angeklagte 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Das sah Rechtsanwalt Akyildiz vollkommen anders. Er betrachtete seinen Mandanten als das allerunterste Glied in dieser Täterkette und er sei mit einem Geldbetrag zu bestrafen, deren Höhe im Ermessen des Gerichtes liege.

Richter Kimmeskamp sprach dann am Ende des heutigen langen Gerichtstages sein Urteil. Wegen Beihilfe zu einem Einbruchdiebstahl in besonders schwerem Fall verurteilte er den 34- jährigen aus Bulgarien stammenden Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Diese Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in denen sich der Angeklagte straffrei führen muss.

Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.