VERHANDLUNG 4 – MESSERWURF BLEIBT OHNE FOLGEN

Hattinger Amtsgericht (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 58-jähriger aus Hattingen hatte sich heute (5. Dezember 2022) wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Strafrichter zu verantworten. Er wurde freigesprochen.

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Anfang Mai 2022 kam es zu einem Augenblicksversagen beim Angeklagten. Durch einen nach seinen Angaben ihm unbekannten Mann wurde bei ihm sturmgeklingelt und es kam dann zu einem verbalen Austausch von Beschimpfungen.

Als Folge danach warf der Angeklagte aus dem Fenster seiner im ersten Obergeschoss befindlichen Wohnung ein Messer in Richtung seines Kontrahenten im Außenbereich, welches diesen verfehlte und auf einer Wiese landete.

„Das tut mir alles aufrichtig leid, ich handelte aus Panik weil ich mich so bedroht fühlte“, sagte der Angeklagte in seiner Einlassung. Sein „Kontrahent“ soll auch gedroht haben, sein Auto anzuzünden.

Der Kontrahent des Angeklagten schilderte, er hätte am Tage der Tat Alkohol getrunken und sei auf die Idee gekommen, beim Angeklagten „anzuschellen“. Er hätte die Vermutung gehabt, dieser sei mitverantwortlich dafür, dass in der Nachbarschaft Autoreifen zerstochen und Buttersäure ausgeschüttet wurde.

Die am Tage der Tat hinzugerufene Polizei erteilte dem alkoholisierten Kontrahenten des Angeklagten einen Platzverweis, da sich dieser unkooperativ und gegenüber den Einsatzkräften chaotisch zeigte.

Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die angeklagte Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt  beantragte, sah der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Oberhagemann, bei seinem Mandanten keinen Verletzungsvorsatz, demgegenüber Belastungstendenzen beim Geschädigten und beantragte Freispruch.

Dem kam Richter Kimmeskamp in seinem Urteil nach und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei.