URKUNDENFÄLSCHUNG UND VERSUCHTER DIEBSTAHL BESTRAFT

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 39-Jähriger wurde in der dritten von fünf Hauptverhandlungen am heutigen Tage (5. Dezember 2022) beim Amtsgericht beschuldigt, Anfang 2022 aus dem Lager einer hiesigen Firma Elektronikartikel in 23 Kartons widerrechtlich versendet bzw. unterschlagen zu haben. Empfänger der 23 Kartons war eine Bochumer Firma, mit der die geschädigte Hattinger Firma nach eigenen Angaben gar keine Geschäftsbeziehung unterhält. Ein Mitarbeiter der Bochumer Empfänger-Firma der verschickten Pakete war gleichzeitig wegen Hehlerei angeklagt.

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Die Anklagevorwürfe gegen den Vertreter der Bochumer Firma wurden vom Vertreter der Staatsanwaltschaft an die Ermittlungsbehörden zurückverwiesen. Diese müssen jetzt detaillierter ermitteln um die Vorwürfe wegen Hehlerei zu klären.

Der 39-jährige Angeklagte aus Hattingen bestritt die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe im Laufe der Verhandlung. 90 Minuten Verhandlungszeit hatte das Amtsgericht für diese Verhandlung vorgesehen, benötigt wurden dann über drei Stunden.

Details des Zuganges zu einem Etiketten-Drucker in der Hattinger Firma, Zugriff auf zu versendende Pakete und das Controlling in der geschädigten Firma beherrschten weite Teile der Hauptverhandlung. Den durch unbefugte Entnahme von Elektronikartikeln insgesamt entstandenen Schaden bezifferte ein Vertreter der Hattinger Firma auf rund 40.000 Euro. Der Wert des Inhaltes der 23 zuerst versendeten, dann aber noch zurückgerufenen Kartons mit den Elektronikteilen wurde allein mit rund 20.000 Euro angegeben.

Durch einen Zufall wurde die Lagerleiterin der Hattinger Firma darüber informiert, dass „irgendetwas nicht stimme“ mit den Ladelisten. Videoaufzeichnungen wurden ausgewertet, der Angeklagte rückte in den Fokus der Verdächtigungen.

Die bereits auf dem Versandweg zur Bochumer Empfänger-Firma befindlichen 23 Pakete konnten beim Transportdienstleister gestoppt und zurückgerufen werden. Schließlich gab es für diesen Versand gar keinen Auftrag. Erstaunlich blieb, warum diese zurückgeholten Pakete von der Polizei nicht entsprechend auf beweissichere Spuren untersucht wurden.

Und dann blieb die Frage zu klären, wer hatte die Pakete entnommen und den Versand veranlasst. Am Ende der Beweisaufnahme war der Vertreter der Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der bereits vorbestrafte 39-jährige Angeklagte versucht hatte, den Diebstahl zu begehen und die Versandetiketten dazu ausdruckte. Der Staatsanwalt plädierte an den Richter, den Angeklagten dafür mit einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten zu bestrafen, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Klingenberger, führte aus, „es stünde nicht mit Sicherheit fest, dass sein Mandant der Täter sei“. Die aufgetretenen Widersprüche könnten nicht rechtssicher ausgeräumt werden. Vieles sei zweifelhaft und nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) sei sein Mandant freizusprechen.

9 Monate Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, lautete dann der Urteilsspruch von Richter Kimmeskamp gegen den 39-Jährigen. Als Geldauflage muss er 5.000 Euro innerhalb eines Jahres an die Landeskasse zahlen.

Gegen das heutige Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.