BEWÄHRUNGSSTRAFE FÜR SEX-CHAT MIT KIND

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Ein 69-jähriger aus Hattingen hatte sich heute vor den Richtern des Schöffengerichtes zu verantworten. Besitz von kinderpornografischem Material und der Versuch, ein 12-jähriges Mädchen in einem Chat zu sexuellen Handlungen zu animieren, war Gegenstand der Anklage.

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In der Zeit vom 19. April 2023 bis zum 21. April 2023 war der 69-jährige Hattinger auf der Plattform „Knuddels“ unterwegs. „Knuddels ist ein gratis Chat. Das bedeutet, du kannst direkt in den Genuss kommen, mit vielen Menschen zu chatten“, ist auf der Plattform des Chats zu lesen.

Der Angeklagte wiederum verfolgte wohl andersartige Interessen. Er nahm laut Staatsanwaltschaft Kontakt mit einem laut Chat-Plattform 12-jährigen Mädchen auf und forderte dieses unter anderem zu sexuellen Handlungen an dem Mädchen selbst auf, denn das sei laut der Äußerung des Angeklagten gegenüber dem Mädchen in dessen Alter ja wohl normal, so der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift.

LKA ständig wachsam

Nur hatte der Angeklagte die Professionalität der Ermittlungskräfte des NRW-Landeskriminalamtes unterschätzt. Seit längerer Zeit schon intensiviert die NRW-Landesregierung und das Innenministerium die Ermittlungsarbeit im Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie.

Und so saß am anderen Ende des Chats kein 12-jähriges Mädchen, sondern eine Beamtin des Landeskriminalamtes, die sich als „Scheinkind“ ausgab und nach dem aufgezeichneten Chat entsprechend „tätig“ wurde.

Und so klingelte dann Mitte September 2023 bei dem Angeklagten nicht der Postbote, vielmehr kamen Ermittler der Kriminalpolizei zu einer Wohnungsdurchsuchung. Dabei beschlagnahmten die Polizeikräfte verschiedene Datenträger, auf denen sich über 80 kinder- und 16 jugendpornografische Dateien mit entsprechenden Bildern befanden.

Details der vom Staatsanwalt geschilderten Bildinhalte werden wie immer aus Anstandsgründen nicht genannt.

Festplatte konnte noch nicht entschlüsselt werden

Erstaunlich war zu hören, dass eine ebenfalls bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellte Festplatte vom Angeklagten so verschlüsselt war, dass der Inhalt bis heute von den Ermittlern noch nicht entschlüsselt bzw. eingesehen und bewertet werden konnte.

Rechtsanwalt Sentner gab direkt nach Verlesung der Anklageschrift im Namen seines Mandanten ein vollumfängliches Geständnis ab. Der Strafverteidiger betonte dabei, sein Mandant sei davon ausgegangen, er habe mit einem Erwachsenen gechattet, dabei „nur“ erotische Fantasien austauschen wollen.

In seinem Plädoyer beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme, den geständigen und bisher nicht vorbestraften Angeklagten für den Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material sowie wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen. Diese Strafe könne für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, dazu sei dem Angeklagten eine Bewährungsauflage von 1.000 Euro aufzuerlegen.

Rechtsanwalt Senter schloss sich in seinem Plädoyer im Wesentlichen den Forderungen des Staatsanwaltes an, betonte nochmals, der Chat wäre ein reines „Gedankenspiel“ seines Mandanten in der Annahme gewesen, am anderen Ende des Chats hätte ein Erwachsener gesessen.

Gericht geht über Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus

Nach Beratung der drei Richter des Schöffengerichtes ging der Vorsitzende Richter Kimmeskamp dann in seiner Verkündung des Urteils „Im Namen des Volkes“ über das beantragte Strafmaß hinaus. 12 Monate Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und 36 monatliche Raten, einkommensabhängig zu je 30 Euro (=1.080 Euro) an das Friedensdorf Oberhausen, lautete der Urteilsspruch.

Interessant ist zu erwähnen, dass das vom Angeklagten den Richtern mündlich gegenüber angegebene Monatseinkommen weder durch Unterlagen nachzuweisen ist, noch von den Richtern überprüft wird.

Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

1 Kommentar zu "BEWÄHRUNGSSTRAFE FÜR SEX-CHAT MIT KIND"

  1. Robin Hood | 9. Januar 2025 um 8:29 |

    Mal eine gute Nachricht und ich hoffe, man behält den Täter im Auge.

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