SPROCKHÖVELER WEGEN VERGEWALTIGUNG VERURTEILT

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Die Richterinnen und Richter des Hattinger Schöffengerichtes verurteilten heute (10. Mai 2023) einen Angeklagten aus Sprockhövel wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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Ende Juli 2022 soll der Sprockhöveler eine neben ihm im Bett liegende schlafende junge Frau vergewaltigt haben, so lautete der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft.

„Das äußere Geschehen, also der Geschlechtsverkehr wird eingeräumt“, sagte Strafverteidiger Rechtsanwalt Grabitz im Laufe der Hauptverhandlung im Namen seines Mandanten aus Sprockhövel.

Aber von vorn: Über eine Bekannte des Angeklagten lernte dieser deren Freundin, die spätere Geschädigte, kennen. Der Angeklagte verstand sich gut mit ihr und man chattete intensiv miteinander. Dabei wurden auch sexuelle Themen angesprochen und letztlich konnten sich der Angeklagte und die junge Frau chatmäßig auch vorstellen, miteinander Sex zu haben.

Ein privates Treffen der betroffenen jungen Frau mit ihrer Freundin endete dann Ende Juli 2022 in der Wohnung des Angeklagten in Sprockhövel. Man unterhielt sich und trank Wein. „Ich war zum ersten Mal in dieser Wohnung und entschied mich dann gegen Mitternacht, als meine Freundin die Wohnung des Angeklagten verließ, die Nacht im Bett des Angeklagten zu verbringen.

„Ich hätte auf der Couch schlafen können oder im Bett, legte mich dann aber in das Bett, das war bequemer“, sagte die betroffene junge Frau zur Begründung. Sie hatte auch keine Einwände, als der Angeklagte im Bett seine Hand auf ihrer Hüfte hatte, so ihre Einlassung vor Gericht.

Ihr Schlaf wurde dann jäh unterbrochen, als sie bemerkte, dass der Sprockhöveler im Bett mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog. „Ich habe nie Andeutungen gemacht, dass er das einfach machen darf“, sagte die betroffene junge Frau.

Die junge Frau drückte den Angeklagten weg, zog sich an, verließ die Wohnung und benachrichtigte später unter Beteiligung ihrer Freundin die Polizei. Der Angeklagte soll dann durch eine Chatnachricht geschrieben haben, dass es ihm leid tue.

„Da ist etwas geschehen zwischen Menschen, die befreundet waren“, beurteilte Staatsanwältin Arenfeld den Sachverhalt, den sie als Verbrechen mit Vorsatz bewertete.

„Das ist tragisch und auch nicht schön, es war eine Verkettung blöder Umstände“, sagte der Strafverteidiger des Angeklagten und bezweifelte, dass sein Mandant erkennen konnte, dass die junge Frau während des Geschehens geschlafen hatte.

„Sie vertraute darauf, dass nichts passiert“

Man nimmt keine sexuellen Handlungen an schlafenden Personen vor“, sagte die Staatsanwältin, auch wenn die junge Frau vielleicht im wachen Zustand nichts gegen eine „Freundschaft Plus-Beziehung“ gehabt hätte. „Die Geschädigte legte sich neben den Angeklagten ins Bett und vertraute darauf, dass nichts passiert, ergänzte die Staatsanwältin. Sie berücksichtigte die Reue des Angeklagten und die Tatsache, dass dieser bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und beantragte, gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen.

Die Rechtsanwältin der jungen Frau, die als Nebenklägerin auftrat, schilderte dann den Richtern des Schöffengerichtes die psychischen Folgen dieser Vergewaltigung auf ihre Mandantin. „Diese drei Minuten änderten das ganze Leben der jungen Frau“, führte die Rechtsanwältin aus. Bereits als Jugendliche musste sich ihre Mandantin in stationäre Behandlung einer Landesklinik begeben und auch zum Zeitpunkt der Tat musste diese noch regelmäßig Tabletten einnehmen. Emotional berührt war die junge Frau auch noch während der heutigen Hauptverhandlung, als sie immer wieder in Tränen ausbrach.

Strafverteidiger Grabitz sah am Ende seines Plädoyers keinen Vorsatz und auch keine Bösartigkeit des Vorsatzes seines Mandanten bei dem Tatgeschehen. Er hat sich von der Hoffnung leiten lassen“, so der Rechtsanwalt.

Bewährungsstrafe

Er plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten, andernfalls auf eine Bewährungsstrafe im Ermessen des Gerichtes.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsfindung entschuldigte sich der Angeklagte bei der jungen Frau und gab seine Hoffnung zum Ausdruck, dass es ihr schnell wieder besser geht.

Richter Kimmeskamp verkündete dann das Urteil des Schöffengerichtes und verurteilte den Sprockhöveler wegen Vergewaltigung der jungen Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Alle Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.

In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter aus, dass die junge Frau während der Tat nicht in der Lage war, eine Aussage zu tätigen, die dem Geschlechtsverkehr entgegensteht. Der Vorsatz sei damit gegeben. In der Gesamtbetrachtung unter Würdigung aller Umstände sei es rechtlich aber nicht als besonders schwerer Fall zu bestrafen. „Der Angeklagte mag sich da etwas ausgerechnet haben, das aber rechtfertigt nicht das Geschehen“, so der Richter.

Das Urteil gelangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.