KÜSSENDER PAKETBOTE: STAATSANWALTSCHAFT GEHT IN BERUFUNG

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Ein 22-jähriger Syrer wurde am 20. November 2024 vom Hattinger Schöffengericht wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Essen Berufung gegen das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes eingelegt. Die Berufsverhandlung findet beim Landgericht in Essen statt.

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Für die junge Frau, 17 Jahre alt, muss es ein Albtraum gewesen sein, was sie Mitte Mai dieses Jahres in Elfringhausen erlebte. „Ich war in Elfringhausen sportlich unterwegs, hatte Kopfhörer auf, als sich mir ein Kleintransporter näherte. Der Wagen hielt und der Fahrer fragte mich, wo er hier auf dem abseitigen Weg wenden könnte.

Ich zeigte auf eine etwas weiter befindliche Stelle, dann kam der Fahrer aber auf mich zu und fragte, ob er mich küssen könnte, nur einen Kuss und nichts Sexuelles“, schilderte die junge Frau ihre Erlebnisse mit dem Angeklagten bei der ersten Verhandlung vor dem Hattinger Schöffengericht.

 „Ich verneinte sein Ansinnen, dann hielt er mich mit seinen Händen an meinen Schultern fest und küsste mich auf den Mund. Obwohl ich die Lippen zusammenkniff, drang er mit seiner Zunge in meinen Mund ein.

Ich war vollkommen überrumpelt, brach in Tränen aus und musste mich hinhocken. Der 22-Jährige entschuldigte sich dann bei mir und küsste noch meine Beine, fragte dann, ob er mir Wasser bringen sollte“, so die junge Frau, die bei der Schilderung der Erlebnisse im Gerichtssaal noch in Tränen ausbrach.

Angeklagter ist davon überzeugt, er sei bei Frauen begehrt

Der Angeklagte schilderte zu Beginn der Hauptverhandlung, dass er seiner Meinung nach schon seit seiner Schulzeit sehr begehrt bei Frauen sei und dass diese ihn toll finden würden – er hätte ja auch schöne weiße Zähne. Daher war er am Tattag erstaunt, dass die 17-Jährige, die er als wesentlich älter wirkend eingeschätzt hatte, sein Ansinnen, sie zu küssen, ablehnte. “NEIN heißt NEIN” schien ihm nicht geläufig.

Die 17-Jährige hatte nach der Tat die Polizei informiert, die den Angeklagten ermittelten und festnahmen. Nach einem Tag Untersuchungshaft kam dieser gegen Meldeauflagen frei.

Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches legten Rechtsanwalt Steffen als Strafverteidiger des Angeklagten und Rechtsanwältin Althäuser, die die junge Frau als Vertreterin der Nebenklage vertrat, dem Gericht eine entsprechende Vereinbarung vor, die beinhaltete, dass der Angeklagte bereits einen niedrigen vierstelligen Betrag an die junge Frau gezahlt hatte.

Staatsanwalt plädierte auf Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Für die sexuelle Nötigung mit Gewalt hatte Staatsanwalt Valder beim ersten Gerichtstermin in Hattingen an die Richter appelliert, unter Berücksichtigung aller für und gegen den 22-jährigen Angeklagten aus Syrien sprechenden Fakten, diesen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung zu verurteilen.

Rechtsanwältin Althäuser hatte in ihrem Plädoyer auch auf die erheblichen psychischen Folgen des Übergriffs der mehrmaligen Kussversuche gegen den Willen ihrer Mandantin für diese hingewiesen. Sie hatte auch dafür plädierte, dem aus Syrien stammenden Angeklagten doch die Werte und Gesetze des Landes, im dem er sich befindet, unmissverständlich verdeutlichen zu lassen.

Nachdem die Richter des Hattinger Schöffengerichtes einen minderschweren Fall der sexuellen Nötigung mit Gewalt sahen, wurde auch der gezahlten Täter-Opfer-Ausgleich bei der Verkündung der Bewährungsstrafe berücksichtigt. Strafschärfend allerdings auch die Folgen, unter denen die junge Frau immer noch leidet wie Schlafstörungen und Angstzustände.

Jetzt wird sich die Berufungskammer beim Landgericht in Essen mit diesem Fall beschäftigen und entscheiden, ob es bei einer Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, bleibt oder nicht.

RuhrkanalNEWS wird weiterhin berichten.

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