NRW: KONTAKTSPERRE STATT AUSGANGSVERBOT

Die Vorschriften der Corona-Kontaktsperre auf einen Blick (Grafik: Land NRW)

NRW/Hattingen- Das Land verhängt ab morgen eine Kontaktsperre. Das bedeutet, Versammlungen von mehr als zwei Menschen sind verboten. Ausnahmen gibt es nur für Kernfamilien. Also Eltern und Kinder, außerdem Menschen die in einem Haushalt leben, beispielsweise Wohngemeinschaften. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und können mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000€ bestraft werden. Diese Vorschriften werden in Hattingen durch die Ordnungsbehörden durchgesetzt.

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Gleichzeitig teilte Laschet mit, dass per Rechtsverordnung alle Restaurants und Gaststätten bis zum 19. April geschlossen bleiben. Friseure, Massagesalons und Tattoo-Studios, bei denen Menschen eng aufeinander treffen, müssen aufgrund der der aktuellen Verordnung ebenfalls schließen.

NRW-Regierung gibt 25 Milliarden Euro-Rettungsschirm frei

Die NRW-Landesregierung hat heute (22. März 2020) in einer außerordentlichen Kabinettsitzung die rechtlichen Grundlagen für den NRW-Rettungsschirm festgelegt. Die Landesregierung stellt bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise bereit. Damit sollen Unternehmen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.

Folgende Eckpunkte sind als Sofortmaßnahmen in dem Gesetzespaket des Kabinetts vorgesehen um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern:

  • Hilfen für die Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen (NRW-Rettungsschirmgesetz): Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
  • Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.BANK-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von 5 Milliarden Euro zu übernehmen.
  • Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht.
  • Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen betroffenen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.

Weitere Maßnahmen werden folgen. „Es geht bei diesem Paket um die Bewältigung aller direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise. Deshalb haben wir es bewusst breit aufgestellt. Niemand weiß, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen“, so Minister Lienenkämper.