LANDGERICHT – HATTINGER GESCHÄFTSMANN WEGEN STEUERHINTERZIEHUNG ANGEKLAGT

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Essen / Hattingen – Ein Geschäftsmann aus Hattingen hat sich ab heute (29. November 2022) wegen Steuerhinterziehung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes in Essen zu verantworten. Laut Landgericht soll der Steuerschaden etwa 1 Mio. Euro betragen. Der Angeklagte bestreitet das.

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In verschiedenen Firmen bildete der Angeklagte seine umfangreichen geschäftlichen Tätigkeiten ab, dabei wurde er von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten und unterstützt.

Entsprechende Rückstellungen gebildet

Handelsvertreter arbeiteten für eine seiner Firmen und verkauften hochwertige und hochpreisige Literatur und Kunstbände. Bei diesen Verkäufen soll es laut Angeklagtem zu vielen Widerrufen der geschlossenen Verträge gekommen sein. Dafür soll er in seiner Buchhaltung nach Meinung der Steuerfahndung zu hohe Rückstellungen gebildet haben, die dazu geführt haben sollen, dass der Hattinger zu wenig Steuern zahlte.

„Durchsuchung war umfassend und massiv“, sagte ein Zeuge

Die Steuerfahndung durchsuchte seine Hattinger Geschäftsräume und beschlagnahmte zahlreiche Unterlagen und auch den EDV-Server, nachdem die Steuerfahndung vom zuständigen Finanzamt entsprechende Verdachtshinweise erhalten und das Amtsgericht Hagen die Durchsuchung angeordnet hatte.

Eine nicht versteuerte Abfindung in Höhe von 110.000 Euro plus 20.000 Euro Umsatzsteuer, die der Angeklagte aus einer früheren Tätigkeit erhielt, erklärte dieser mit einem „Kommunikationsversehen“. Sein Steuerberater habe nur die Umsätze seines Geschäftskontos berücksichtigt, nicht aber sein Privatkonto. Diesem war allerdings die Abfindung gutgeschrieben worden. Beim Unterzeichnen der Steuererklärung sei der Angeklagte davon ausgegangen, dass sein Steuerberater alles berücksichtigt habe. Inzwischen, so der Verteidiger des Hattingers, habe sein Mandant diese Steuerzahlung nachgeholt.

Inhaltlich ging es bei der heutigen öffentlichen Hauptverhandlung vor der I. Großen Strafkammer um Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, um viele Zahlen aus Umsätzen, aus der Buchhaltung, aus Bilanzen und um die teils verspätete Abgabe von Steuererklärungen.

„Die waren heiß auf das Mandat“, sagte ein Zeuge

Da wurden Excel-Tabellen, buchhalterische Abläufe besprochen und auch die teils intensiven Bestrebungen von Steuerberatern in Besprechungen geschildert, um an Mandate des Angeklagten bzw. an Mandate der Firmen des Angeklagten zu kommen.

Nachdem ein Steuerstrafverfahren gegen den Angeklagten eingeleitet wurde, soll ein Steuerberater dem Hattinger geraten haben, keine Steuererklärung mehr abzugeben, solange das Steuerstrafverfahren läuft. „Seinen Steuerberatern habe er eben vertraut“, erklärte der Angeklagte und begründete damit die Nichteinhaltung der Abgabefrist der Steuererklärungen. Nachhaltig schilderte und begründete sein Verteidiger und der Hattinger die vom Angeklagten vorgenommenen Rückstellungen in den Bilanzen, die letztlich die Steuerschuld reduzierten. Staatsanwaltschaft und Steuerbehörde waren da anderer Meinung.

Drei Verhandlungstage hat die I. Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer für diesen Prozess angesetzt, sofern es nicht noch vorher zu einer Verständigung bzw. Einstellung des Verfahrens kommt.