HATTINGER RASTE MIT PKW AUF POLIZEIBEAMTEN ZU

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Ein 23-Jähriger aus Hattingen hatte sich heute (24. April 2024) vor dem Schöffengericht zu verantworten. Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und verbotene Kraftfahrzeugrennen waren die angeklagten Delikte der Staatsanwaltschaft.

Und der angeklagte Hattinger war gut beraten. Direkt nach Verlesung der Anklageschrift ließ er durch seinen Strafverteidiger, Rechtsanwalt Salewski, erklären, dass die Vorwürfe der Anklage zutreffen würden. Dadurch konnte die für vier Stunden anberaumte Gerichtsverhandlung bereits nach zwei Stunden mit der Urteilsverkündung beendet werden und einige Zeugen brauchten nicht bei Gericht zu erscheinen.

Alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis

„Ich hatte am Tage des Vorfalls, also Mitte Juni 2023, abends Bier und Wodka getrunken, weil ich aus Langeweile nicht wusste, was ich machen sollte“, schilderte der 23-jährige Hattinger das Geschehen. Dann will er gegen 1 Uhr nachts den Zweitschlüssel eines PKW, der auf den Namen einer Bekannten seines Vaters zugelassen ist, genommen haben und damit losgefahren sein. Allerdings hat der Angeklagte keine gültige Fahrerlaubnis.

Auf der Ruhrallee in Hattingen fand zu dieser Zeit eine allgemeine Verkehrskontrolle statt, weil ein PKW-Fahrer, der ohne Fahrlicht unterwegs war, angehalten worden war.

Mit Vollgas auf den Beamten zugefahren

„Wir wurden auf den PKW des Angeklagten schon recht früh aufmerksam, weil er sich uns mit aufheulendem Motor näherte. Als Polizeikräfte waren wir deutlich sichtbar zu erkennen und gaben dem Angeklagten dann entsprechende Lichtsignale anzuhalten“, sagte ein Polizeikommissar als Zeuge aus und ergänzte, „das Fahrzeug machte trotzdem überhaupt keine Anstalten zu stoppen“.

„Ich habe Angst bekommen, dass die Beamten mich anhalten und vielleicht auch noch mitnehmen“, sagte der Angeklagte dazu und ergänzte, „ich habe dann Vollgas gegeben, bin auf den Beamten zugefahren, hätte aber gebremst, wenn dieser nicht zur Seite gegangen wäre“.

Und das tat der Beamte, denn er hatte nach eigener Aussage keine Lust, nicht mehr unverletzt am Dienstende nach Hause zu seiner Familie zu kommen.

Dann entschuldigte sich der Angeklagte bei den beiden Polizeibeamten, die als Zeuge aussagten. „Ich wollte sie auf keinen Fall verletzen“, sagte er, bei dem am Tage des Geschehens ein Promille-Gehalt von rund 1,2 Promille Alkohol festgestellt wurde.

Die Beweisaufnahme bei der Gerichtsverhandlung zeugte von professioneller Arbeit der Polizei während und nach der Verkehrskontrolle. Die Kameraaufzeichnung der Streifenwagenkamera verdeutlichte, wie schnell der Angeklagte unterwegs war und auf den Beamten zufuhr. Und der Polizeibeamte kann von Glück sagen, dass er als erfahrener, gut ausgebildeter und trainierter Beamter die Gefahr erkannte, entsprechend handelte und dadurch unverletzt blieb.

Auch die Ermittlungen direkt nach dem Vorfall durch verschiedene Polizeikräfte zur Feststellung und Identifizierung des PKW-Fahrers wurden während der Hauptverhandlung „eindrucksvoll“ durch den Polizeibeamten geschildert. Den ausgeliehenen PKW hatte nämlich der Angeklagte nach der Fahrt am Rande eines Gebüsches abgestellt und ein sichtbares KFZ-Kennzeichen abgeschraubt und im Wagen versteckt. Während er in der Tatnacht der Polizei gegenüber das Geschehen noch bestritt, ging er später zur Polizeiwache und legte ein Geständnis ab.

Staatsanwältin Haering beantragte in ihrem Plädoyer, gegen den bisher nicht vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen. Weiterhin sei dem Hattinger zu untersagen, vor Ablauf von 18 Monaten wieder eine Fahrerlaubnis beantragen zu dürfen.

Rechtsanwalt: Kein gezielter Angriff auf den Polizeibeamten

Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski betonte in seinem Plädoyer, dass es kein gezielter Angriff seines Mandanten auf den Polizeibeamten gewesen sei. Auch wenn es verboten sei, alkoholisiert zu fahren, sei gleichzeitig zu berücksichtigen, dass Alkohol aber auch enthemme. Er bat, das Geständnis seines bisher nicht vorbestraften Angeklagten zu berücksichtigen und plädierte auf eine milde Strafe von 9 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.

In seinem „letzten Wort“ entschuldigte sich der 23-Jähriger aus Hattingen noch einmal bei den Polizeibeamten, bevor Richter Kimmeskamp kurze Zeit später das Urteil des Schöffengerichtes verkündete.

Wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und versuchtem tätlichen Angriff auf Vollzugsbeamte folgten die Richter:innen des Schöffengerichtes in ihrem Strafmaß dem Plädoyer der Staatsanwältin und verurteilten den Hattinger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin darf die Straßenverkehrsbehörde dem Verurteilten vor Ablauf von 18 Monaten keinen Antrag auf Fahrerlaubnis zulassen.

Als Bewährungsauflage hat der Angeklagte 2.000 Euro an die Polizeistiftung „David und Goliath“ zu zahlen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Kommentar hinterlassen on "HATTINGER RASTE MIT PKW AUF POLIZEIBEAMTEN ZU"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.