Hattingen – Die Strom- und Gaspreise der Stadtwerke Hattingen bleiben stabil.
Nachdem die AVU zum 1. September ihre Strom- und Erdgaspreise erhöhen muß, erklärt Steven Scheiker auf Nachfrage von RuhrkanalNEWS „dass derzeit die Stadtwerke für eine Preisanpassung keine Notwendigkeit sehen, denn es haben sich weder Steuern, Abgaben, noch die Netznutzungsentgelte geändert.“
So ganz kann man also den Preisanstieg der AVU nicht nachvollziehen, auch wenn die letzte Preiserhöhung beim Energieversorger aus Gevelsberg für Erdgas (Anfang 2014) lange zurückliegt und für Strom die letzte Anpassung vor anderthalb Jahren vorgenommen wurde.
Der Leiter für Markt und Vertrieb der Stadtwerke Hattingen blickt dabei optimistisch in die Zukunft: „Insbesondere die Erneuerbare-Energien-Umlage hat in den vergangenen Jahren für Preissprünge beim Strompreis gesorgt. Die ab dem Jahr 2020 gültigen Umlage wird erst im Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt und veröffentlicht. Dann sehen wir weiter“.
Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung
Bei einer Preisänderung hat der Kunde der Stadtwerke-Hattingen automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Die Versorgung mit Strom und Gas wird bis zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels durch den Grundversorger sichergestellt. Das gilt auch, wenn zwischen der Kündigung beim alten und Anmeldung beim neuen Lieferanten ein zeitlicher Verzug ist.