Hattingen – Am heutigen Montag, 08. Januar 2024, begannen nach der „Weihnachtspause“ auch wieder die öffentlichen Verhandlungen im Hattinger Amtsgericht. Die vierte Verhandlung an diesem Tag war recht kurz, der Angeklagte war erst gar nicht erschienen, er befindet sich in Ägypten im Urlaub, obwohl er die Vorladung zu seinem Gerichtstermin am 9.12.2023 erhalten hatte.
Beleidigung und Sachbeschädigung lauteten die Anklagevorwürfe laut Pressespiegel des Gerichtes gegen den mehrfach „auffälligen“ 28-jährigen Randalierer aus Sprockhövel. Die genauen Vorwürfe aus der Anklageschrift erläuterte der Vorsitzende Richter.
Polizisten beleidigt und Streifenwagen beschädigt
Am 21. Dezember 2022 hatte der heute nicht erschienene Angeklagte einen Polizisten auf der Hattinger Wache rassistisch beleidigt und nach Erteilung eines Platzverweises aus Wut im Außenbereich vor der Wache den Heckscheibenwischer eines Streifenwagens abgeknickt.
PKW eines Anwohners beschädigt, Schaukasten zerstört
Vorher hatte der 28-jährige Angeklagte, ein aus Syrien stammender Mann, dem hier ein “Aufenthaltstitel” erteilt wurde, schon einen Strafbefehl über 700 Euro “kassierte”, nachdem er am 31. Januar 2023 einen PKW-Ford eines Nachbarn und den Schaukasten einer Gaststätte in Sprockhövel beschädigt hatte. Der Strafbefehl war nicht bezahlt worden.
Neue Gesamtstrafe gebildet – keinen Haftbefehl erlassen
Der Angeklagte war der Vorladung zu seinem heutigen Gerichtstermin nicht gefolgt. Er war nach ruhrkanalNEWS vorliegenden Informationen aus den sozialen Medien des Angeklagten mit einem von diesem selbst veröffentlichtem Flugticket am 17. Dezember 2023 nach Ägypten geflogen und will nach Mitteilung der Polizei an das Gericht dort bis Ende Februar 2024 bei seiner Familie bleiben.
Richter Kimmeskamp erließ dann mit Zustimmung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft einen neuen Strafbefehl gegen den Angeklagten. Aus den Einzelstrafen von 100 Tagesätzen für die Beleidigung des Polizeibeamten, aus 70 Tagessätzen für die Sachbeschädigung des Streifenwagens und aus 70 Tagessätzen für die Sachbeschädigung des PKW und des Schaukastens, bildete der Strafrichter eine neue Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt also 3.000 Euro, die der zurzeit im Ausland befindliche 28-Jährige bei seiner Rückkehr jetzt bezahlten muss. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten waren nicht Gegenstand des heutigen Strafverfahrens.
Über 45 Polizeieinsätze
Die Anzahl der Polizeieinsätze, die der immer wieder auffällige Angeklagte erzeugte, liegt innerhalb eines Jahres bei rund 45, die Anzahl der Einweisungen in ein Fachkrankenhaus übersteigt die Zahl 5. Zuletzt gab es Polizei-Einsätze am 28. und 30. November und am 5. Dezember 2023.
Alle Behandlungen des auffälligen Mannes, der immer wieder versuchte, in seine alte Wohnung auf der Wuppertaler Straße zu gelangen, waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Immer wieder wurde der renitente Mann dem Polizeigewahrsam zugeführt, am nächsten Tag entlassen um dann oftmals schon nach kurzer Zeit wieder auffällig zu werden.
Nicht nur niederschwellige Straftaten
Die durch den Mann angerichteten Schäden gehen in die Tausende. Der geschädigte Hauseigentümer, die geschädigten Mieter des Hauses und die sonstigen Geschädigten fragen sich zurecht auch, wer für die Schäden der keinesfalls nur niederschwelligen Straftaten aufkommt.
Weitere Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft
Aktuell wird derzeit ein weiteres Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Essen geführt, unter dessen Aktenzeichen mehrere Ermittlungsverfahren/Tatvorwürfe gegen den Angeklagten zusammengeführt worden sind.
In diesem Verfahren ist auch eine Begutachtung des Beschuldigten beabsichtigt. Es handelt sich insofern um ein aufgrund mehrerer Verbindungen umfassendes Verfahren, in dem die Ermittlungen andauern. Die letzte Tat des 28-Jährigen vom 5. Dezember 2023 liegt der Staatsanwaltschaft erst seit kurzem vor, da die Ermittlungen der Polizei erst Ende Dezember 2023 abgeschlossen waren.
Die bisher scheinbar immer noch nicht „wirksame Behandlung“ des 28-Jährigen, der dadurch bedingte vermisste Schutz der Allgemeinheit und der Schutz fremden Eigentums beschäftigen seit Monaten nicht nur den Hauseigentümer, seine Hausbewohner und die Nachbarn.
Hoffentlich haben die Steuerzahler genug für einen Luxusurlaub gezahlt
ISt doch ganz einfach, man verhängt einen Einreisestop und der nette Nachbar kann direkt bei seienr Familie in Ägypten bleiben. Absolute Win Win Situation, hier herrscht Ruhe und er darf die Sonne genießen.
Auf den Strafen und Schäden bleiben wir sowieso sitzen, glaubt doch keiner das er etwas zahlen wird.
Ansonsten müssen wir noch für den Gefängnisaufenthalt aufkommen.
Ist eh bald unter anderem Namen u/o Nationalität wieder hier, vieleicht sogar mit der Familie, und kann dann weiter “Bürgergeld” beziehen