Hattingen/Sprockhövel – Ein 36-jähriger aus Sprockhövel hatte sich heute (8. Mai 2024) vor den Richtern:innen des Schöffengerichtes wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu verantworten.
Regungslos verfolgte der bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommene Angeklagte die ganze Hauptverhandlung, die öffentlich war. Staatsanwältin Kühn brauchte eine längere Zeit, um die gesamte Anklageschrift vorzulesen. Und das war selbst für langjährige Gerichtsreporter nicht einfach zu ertragen.
Vorgelesene Details kaum zu ertragen
Detailliert wurden von der Staatsanwältin geschildert, welche perversen und verbrecherischen Handlungen auf den sichergestellten Bildern und Videos für die Ermittler zu sehen waren, die beim Angeklagten beschlagnahmt worden waren.
Bei einer ersten Durchsuchung der Wohnung des Sprockhövelers im März 2022 wurden von der Polizei 4.221 Fotos und 74 Videos mit kinderpornografischem und jugendpornografischem Material sichergestellt, dabei ist bereits der Besitz einer KiPo-Datei ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Missbrauchte Jungen und Mädchen, missbrauchte Säuglinge und Kleinkinder, auf grausamste Art missbraucht und vergewaltigt. Dazu wurden Chatverläufe des Angeklagten verlesen, der sich mit Gleichgesinnten entsprechend ausgetauscht hatte.
Die Pflichtverteidigerin des Angeklagten, Rechtsanwältin Mehner, räumte direkt nach Verlesung der Anklageschrift im Namen des Angeklagten alle Vorwürfe ein.
Zwei Wohnungsdurchsuchungen mit aufgefundenem KiPo-Material
Scheinbar hatte die erste Wohnungsdurchsuchung der Kriminalbeamten beim Angeklagten keine entsprechende Wirkung hinterlassen, mit den entsprechenden Handlungen aufzuhören. Nein, denn bei einer zweiten Durchsuchung im März 2023 wurden erneut von den Kriminalbeamten beim Angeklagten 533 Lichtbilder mit kinderpornografischem Material gefunden, da nutzte auch ein hinter dem Sofa verstecktes Handy nichts.
Staatsanwältin Kühn plädierte dann am Ende der Beweisaufnahme an die Richter:innen des Schöffengerichtes, den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und 5 Monaten Gefängnis -ohne Bewährung- zu verurteilen.
Das empfand die Strafverteidigerin des Angeklagten als absolut überzogen. „Mein Mandant hat sich noch nicht im realen Leben an Kindern vergriffen“, betonte Rechtsanwältin Mehner und bewertete die von der Staatsanwältin angesetzten Einzel – und die Gesamtstrafe als mehr als grenzwertig.
Sie plädierte dann an das Gericht für ein Strafmaß von zwei Jahren, zur Bewährung ausgesetzt mit einer entsprechenden Bewährungsauflage.
Nach längerer Beratung verkündete dann Richter Kimmeskamp das Urteil „Im Namen des Volkes“ der Richter und Richterinnen des Hattinger Schöffengerichtes: Zwei Jahre und sechs Monate – ohne Bewährung- muss der 36-jährige aus Sprockhövel ins Gefängnis, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt. Damit wird der Besitz und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie geahndet.
Eine Woche haben Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte jetzt noch Zeit, gegen das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes Rechtsmittel einzulegen und eine nächsthöhere Instanz, also das Landgericht, mit dem Fall zu beschäftigen. Sonst erlangt das verkündete Urteil Rechtskraft und den 36-Jährigen erwartet eine „Ladung“ zum Strafantritt im Gefängnis.