Essen / Hattingen – Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes in Essen hat heute (1. Dezember 2022) am zweiten Verhandlungstag das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen einen Geschäftsmann aus Hattingen gegen Geldauflage eingestellt.
RuhrkanalNEWS berichtete bereits über den ersten Verhandlungstag beim Landgericht.
Verfahren ohne Verurteilung eingestellt
Der von der Kammer des Landgerichtes ursprünglich noch angesetzte dritte Verhandlungstag wurde nicht mehr benötigt, nachdem heute (1. Dezember 2022) das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt wurde.
Nach vollständiger Zahlung der vom Gericht festgesetzten Geldauflage durch den Angeklagten, deren Höhe sich im unteren sechsstelligen Bereich befindet, besteht kein öffentliches Interesse mehr an einer Strafverfolgung, betonten die fünf Richter der I. Großen Strafkammer in ihrem Beschluss.
Der angeklagte Hattinger und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jehke aus Berlin, stimmten dieser Auflage und der Einstellung zu. Das Verfahren vor der Kammer des Landgerichtes behandelte nur etwaige Straftatbestände, nicht aber etwaige Steuerverbindlichkeiten.
Mit dem Beschluss scheint die Kammer im Wesentlichen die vom Angeklagten angesetzte Höhe der in den Bilanzen seiner Firma gebildeten Rückstellungen bestätigt, gleichzeitig die Einschätzung der Steuerfahndung dazu nicht geteilt zu haben.