LADENDIEB ZAHLT GELDAUFLAGE AN DIE HATTINGER TAFEL

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 24-jähriger aus Bochum hatte sich wegen Ladendiebstahls vor dem Strafrichter zu verantworten. Erschwerend kam hinzu, dass zwei Arbeitsmesser bei dem Angeklagten gefunden wurden. „Diebstahl mit Waffen“ heißt so etwas im Strafgesetzbuch.

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Für den erfahrenen Ladendetektiv eines Kaufhauses an der Großen Weilstraße war es letztlich Routine. Er erwischte Anfang Oktober 2021 den 24-Jährigen, nachdem er drei Packungen Nüsse, eine Flasche Whiskey und Tabakwaren eingesteckt hatte und das Geschäft, ohne zu bezahlen, verlassen wollte.

„Ich war alkohol- und drogenabhängig und habe überhaupt nicht nachgedacht, als ich die Waren einsteckte“, sagte der geständige Angeklagte. Nach seiner Einlassung war er noch aufgeregt, als ihn der Ladendetektiv bat, ihm in sein Büro zu folgen. Nicht bezahlte Waren im Wert von 50,36 Euro kamen zum Vorschein und eben zwei Arbeitsmesser in der Kleidung des Angeklagten.

Nun war der Angeklagte zur ersten Gerichtsverhandlung am 12. Dezember 2022 unentschuldigt ferngeblieben und hatte als Folge für den angezeigten Diebstahl mit Waffen einen Strafbefehl über 6 Monate Freiheitsstrafe kassiert, für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Gegen diesen Strafbefehl hatte der 24-Jährige Rechtsmittel eingelegt.

Richter Kimmeskamp, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten erörterten dann das weitere Verfahren im Rahmen der Beweisaufnahme. Zugunsten des geständigen Angeklagten sprach, dass er sich inzwischen einer stationären Entzugstherapie unterzogen, eine feste Arbeitsstelle hat und nachweislich das Gericht davon überzeugen konnte, dass die bei ihm bei der Tat gefundenen Messer Arbeitsmesser aus seiner damaligen Tätigkeit waren.

Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten stellte Richter Kimmeskamp dann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 24-Jährigen aus Bochum gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Zahlt der Angeklagte pünktlich monatlich sechsmal 250 Euro an die Hattinger Tafel, ist das Verfahren gegen ihn beendet und hat keine weiteren Folgen.