Hattingen – Nachdem die letzten zwei Jahre öffentliche Osterfeuer aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht erlaubt waren, können die Brauchtumsfeuer auch im Gebiet der Stadt Hattingen nun wieder auflodern.
Dabei müssen einige Voraussetzungen beachtet werden: Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden. Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet werden.
Die Anmeldung muss bis Donnerstag, 7. April schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein. Das Formular liegt im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48, sowie im Rathaus aus und steht auf der Homepage der Stadt als PDF zur Verfügung. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.