ANMELDEFRIST OSTERFEUER 2022 BEACHTEN

Oster-/ Brauchtumsfeuer müssen öffentlich zugänglich sein (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Auf der Homepage der Stadt Sprockhövel sind Informationen zu Oster- bzw. Brauchtumsfeuer zu finden.
Generell gilt : Für die jährlich stattfindenden Osterfeuer gelten seit dem 01. Juni 2020 die Regeln aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel.

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Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und dürfen nicht nur zum Zwecke des Verbrennens pflanzlicher Abfälle veranstaltet werden. Ein derartiges Brauchtumsfeuer zeichnet sich dadurch aus, dass die Veranstaltung öffentlich und für jedermann zugänglich ist.
Geplante Osterfeuer sind bis spätestens 12 Tage vor Karsamstag schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Anzeigeformulars beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, anzuzeigen.
Nur vollständig ausgefüllte Anzeigen gelten als abgegeben. Das Formular ist auch im Rathaus, Rathausplatz 4 in Sprockhövel-Haßlinghausen zu erhalten. Nach Fristablauf werden KEINE Anzeigen mehr entgegengenommen.

Das Osterfeuer darf nur am Karsamstag in der Zeit von 15.00 – 24.00 Uhr abgebrannt werden. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt keine Abfuhr des Materials seitens der Stadt Sprockhövel. Es muss sichergestellt sein, dass für Dritte Nachteile oder erhebliche Belästigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können. Das Osterfeuer muss ständig von einer mind. 18-jährigen Person beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.


Das Feuer darf bei nachstehend aufgeführten Wetterlagen nicht angezündet werden, auch wenn es vorher ordnungsgemäß angezeigt wurde:
– bei längerer Trockenheit, d.h. sobald am Tag des Verbrennens die Waldbrandstufen 4 oder 5 bekannt gegeben worden sind. Diese werden unter der Internet-Adresse www.dwd.de (für Deutscher Wetterdienst) veröffentlicht. Die Stadt wird gleichzeitig auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise geben

– bei starkem Wind
– bei aufkommendem starkem Wind ist ein bereits angezündetes Feuer unverzüglich zu löschen.


Die Ordnungsbehörde wird vor und während der Abbrennzeiten Kontrollen durchführen.