
Die Gewerkschaft verdi hatte mit der Klage gegen den verkaufsoffenen Sonntag keinen Erfolg.
Hattingen- Wie die Stadt soeben mitteilt, hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute Nachmittag entschieden, dass „die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.9.2017 … zurückgewiesen“ wird.
Der 1.10. kann somit im Rahmen des Herbst- und Panhas-Festes in der Innenstadt verkaufsoffen gestaltet sein.