DIE NEUE CORONA-SCHUTZVERORDNUNG GILT AB HEUTE

Die Corona-Schutzverordnung in NRW (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Damit sind ab heute (1. Oktober 2021) unter anderem der Verzicht auf die Maskenpflicht im Freien und die Möglichkeit, einen PCR-Test durch einen wenige Stunden alten Schnelltest zu ersetzen, verbunden. Erleichterungen gibt es zudem für Veranstalter und Gastronomen. Die neue Verordnung gilt bis 29. Oktober 2021.

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In der Presseinformation zur neuen Verordnung empfiehlt das NRW Gesundheitsministerium zwar weiterhin dringend, auch im Freien immer dann eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Als Beispiele werden Warteschlangen und Anstellbereiche genannt. Anders als bisher entfällt hier aber die Pflicht, eine Maske zu nutzen. Gleiches gilt für den Aufenthalt an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern.

Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht benötigten, kann jetzt alternativ ein Schnelltest verwendet werden. Er darf allerdings höchstens sechs Stunden alt sein.

Bei Großveranstaltungen entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

Ebenfalls neu: In der Innengastronomie sind besondere Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr werden das Einhalten des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Außerhalb der Sitz- oder Stehplätze bleibt es aber bei der Maskenpflicht.

Im Wortlaut ist die neue Coronaschutzverordnung auf der Homepage des Landes NRW zu finden.