AUSSCHUSS LEGT KREISWAHLBEZIRKE FEST

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Auch bei der Kommunalwahl am 13. September wird es im Ennepe-Ruhr-Kreis wieder 30 Wahlbezirke geben. Die genaue Einteilung beschloss der vom Kreistag eingesetzte Wahlausschuss für die Kommunalwahl jetzt nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und unter Vorsitz von Iris Pott (Kreiswahlleiterin).

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Ergebnis der Sitzung im Schwelmer Kreishaus: Die Einteilung des Wahlgebietes der letzten Kommunalwahl wurde so weit wie möglich beibehalten. Allerdings blieb ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes nicht ganz ohne Folgen. Die zu beachtende Vorgabe lautete: Die Wahlbezirke sind so zu fassen, dass eine Abweichung von mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl möglichst zu vermeiden ist.

Dies bedeutet: In zwei Fällen war es unumgänglich, gemeindeübergreifende Kreiswahlbezirke zu bilden. Dies betrifft Bereiche von Witten und Wetter (Ruhr) sowie Schwelm und Sprockhövel. Darüber hinaus gab es – auch als Folge von neuzugeschnittenen Wahlgebieten durch die Städte – noch Verschiebungen innerhalb von Kreiswahlbezirken.

Die 30 Kandidaten, die in den Wahlbezirken die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielen, ziehen direkt in den neuen Kreistag ein. Die weiteren 30 Sitze werden ohne eine Sperrklausel nach einem Divisorverfahren mit Standardrundung auf die Parteien verteilt. Dabei gilt: Von den auf eine Partei entfallenden Sitzen werden die in den Wahlbezirken direkt errungenen Mandate zunächst abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden dann entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste vergeben.

Gewinnt eine Partei in den Wahlbezirken mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze der Partei (Überhangmandate). Die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Im aktuellen Kreistag sitzen daher 66 statt der eigentlich vorgesehenen 60 Abgeordneten.

Mit dem Beschluss des Kreiswahlausschusses und der erfolgten Bekanntmachung können die Aufstellungsverfahren der Parteien und Wählergruppen für den Kreistag erfolgen. Die Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats und der Vertretung des Ennepe-Ruhr-Kreises sind spätestens bis zum 16. Juli, 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Wahlleitung des Ennepe-Ruhr-Kreises, Zimmer: 175 nach telefonischer Terminvereinbarung (02336 93/2960 oder 93 2003) einzureichen.