VORSICHT BEIM WALDSPAZIERGANG

Ganz spontan fiel die Buche um, nachdem gerade vorher noch 2 Spaziergänger den Weg passiert hatten. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Nach dem spontanen Umsturz einer großen Buche auf der Straße Im Westenfelde in Niedersprockhövel am 18. Juni 2023 hat die ruhrkanalNEWS-Redaktion beim Revierförster Thomas Jansen nach den Gefahren beim Waldspaziergang und nach der Verkehrssicherheitspflicht der Waldbesitzer nachgefragt.

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„Das Thema ist komplex mit vielen Aspekten und die Situation vor Ort ist wenig erfreulich“, sagte der für Hattingen und Sprockhövel zuständige Revierförster.

Revierförster Thomas Jansen (Archiv-Foto: Höffken)

Dann schildert Thomas Jansen seine Erkenntnisse: „Alle Altbuchenwälder in Sprockhövel haben begonnen, zu sterben. Es gibt keinen Altbuchenbestand mehr, der nicht solche Bäume oder auch viel „schlimmere“ aufweist, wie auf dem Foto des Ruhrkanal-Einsatzreporters.

Nirgendwo in und an den Altbuchenwäldern in Sprockhövel gibt es derzeit einen “sicheren“ Zustand, wer das erwartet, darf nicht in den Wald gehen. Die „Sterberate“ ist nicht einheitlich. Es gibt Wälder, wo es sich noch um wenige Bäume handelt (die sind aber selten) und Wälder, die nahezu vollständig abgestorben sind (die sind aber auch selten). In den meisten Beständen liegt es irgendwo dazwischen.

Jede forstliche Maßnahme außer einem Kahlschlag (also wo alle Bäume gefällt werden) gibt, wenn überhaupt, nur kurz so etwas wie Sicherheit, da viele Buchen, die stehen geblieben sind, durchaus alleine dadurch, dass der Nachbarbaum gefällt wurde, in der Folge selber beschleunigt absterben können, da sie mit dem plötzlichen Freistand nicht mehr zurecht kommen.

Mit typischen Waldgefahren muss jeder rechnen

Sterbende Bäume, Bäume mit toten Ästen bzw. absterbende Bäume gehören im Wald und auch an den Waldwegen zu den sogenannten „typischen Waldgefahren“, mit denen jeder rechnen muss, der den Wald betritt, denn „der Wald darf zum Zweck der Erholung „Auf eigene Gefahr“ betreten werden“, das gehört also für Spaziergänger zum allgemeinen Lebensrisiko.

Eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht haben Waldeigentümer nur, wenn der Wald an Flächen angrenzt, die intensiver genutzt werden, wie z.B. öffentliche Straßen oder Wohnbebauung. Aber auch hier muss der Waldeigentümer nicht ständig nach Bäumen mit „Symptomen“ suchen, hier reichen Untersuchungen der Bäume in regelmäßigen Abständen aus.

„Wenn man diese Gefahren ausschließen möchte, muss man den Wald kahl schlagen. Das kann je nach Lage und Gefahrpotential auch durchaus sinnvoll sein und wurde auch im Auftrag der jeweiligen Waldbesitzer in den letzten Jahren mehrfach durchgeführt“, so der Revierförster der gleichzeitig ergänzte, dass ein Kahlschlag nicht grundsätzlich sinnvoll ist.

In vielen Fällen bietet sich aber an, nur die „schlimmsten“ Bäume herauszunehmen und zu versuchen, den (alten Buchen-) Wald möglichst lange noch zu erhalten.

Somit bleibt zu hoffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger und die vielen Kindergartengruppen den Waldspaziergang in herrlicher Natur genießen können und unverletzt bleiben.